Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2016 Nr. 6 vom 9.3.2016 Seite 127 bis 144

SUP-Verfahren zum Bau des Pallas Reaktors am Forschungsstandort Petten in den Niederlanden Bekanntmachung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vom 4. März 2016
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SUP-Verfahren zum Bau des Pallas Reaktors am Forschungsstandort Petten in den Niederlanden Bekanntmachung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vom 4. März 2016

III.

SUP-Verfahren zum Bau des Pallas Reaktors am Forschungsstandort Petten in den Niederlanden

Bekanntmachung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vom 4. März 2016

Die Gemeinde Schagen in den Niederlanden hat die Absicht zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) für den Neubau eines multifunktionalen Reaktors zur Herstellung von radioaktiven Isotopen für Medizin und Industrie bekanntgegeben. Der Reaktor Pallas soll den seit 50 Jahren in Betrieb befindlichen Reaktor HFR am Standort Petten ersetzen.

Für die Errichtung des neuen Reaktors ist eine Anpassung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Dieses Verfahren wird getrennt vom atomrechtlichen Genehmigungsverfahren durchgeführt, welches bereits mit der vom 4. bis 15. Juni 2015 ausgelegten Mitteilung über das Vorhaben begonnen wurde.

Die Unterlagen der Bekanntmachung in englischer und niederländischer Sprache können bis zum 24. März 2016 auf der Internet-Seite der Gemeinde Schagen eingesehen werden.

Sie sind stehen unter www.schagen.nl zur Verfügung, hier unter dem Menüpunkt “Beleid en (ruimtelijke) plannen” -> “PALLAS-reactor”.

Die Unterlagen können auch auf der Homepage des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein Westfalen eingesehen und von dort heruntergeladen werden:

https://www.umwelt.nrw.de/umweltschutz-umweltwirtschaft/umwelt-und-gesundheit/radioaktivitaet/

Hier steht auch eine im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalens erstellte deutsche Übersetzung zur Verfügung.

Die Unterlagen liegen außerdem arbeitstäglich von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr im Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Schwannstraße 3, 40476 Düsseldorf, Raum 24 (Bibliothek) zur Einsichtnahme aus.

Schriftliche Stellungnahmen sind direkt zu richten an:

Gemeente Schagen
College van burgemeester en wethouders
Postbus 8, 1740 AA Schagen
The Netherlands

Stellungnahmen können ebenfalls per E-Mail an folgende Adresse gerichtet werden:
ruimtelijkeplannen@schagen.nl

Die Stellungnahmen müssen bis zum 24. März 2016 dort vorliegen.

Sowohl schriftliche als auch per E-Mail abgegebene Stellungnahmen müssen auf folgenden Betreff verweisen: “Comments on Notification of Intent EIA for PALLAS reactor

Grundlage dieser grenzüberschreitenden SUP sind die sogenannte Espoo-Konvention und die Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten. Nach deutschem Recht, das die internationalen Vorgaben umsetzt, ist die zuständige Behörde in Deutschland bei einem ausländischen UVP-Vorhaben diejenige Behörde, die für ein gleichartiges Vorhaben auf der deutschen Seite der Grenze zuständig wäre (§ 14j i. V. m. § 9b UVPG).

- MBl. NRW. 2016 S. 143