Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2016 Nr. 13 vom 11.5.2016 Seite 289 bis 320
Einführung Allgemeiner Rundschreiben, Technische Vorschriften, Richtlinien und -zeichnungen, Merkblätter und Erlasse für den Straßen- und Brückenbau Runderlass des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr –III.1-Now-16-00/174 vom 13. April 2016 |
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Einführung Allgemeiner Rundschreiben, Technische Vorschriften, Richtlinien und -zeichnungen, Merkblätter und Erlasse für den Straßen- und Brückenbau Runderlass des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr –III.1-Now-16-00/174 vom 13. April 2016
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Einführung
Allgemeiner Rundschreiben, Technische Vorschriften,
Richtlinien und -zeichnungen, Merkblätter und Erlasse für den Straßen- und
Brückenbau
Runderlass des
Ministeriums für Bauen, Wohnen,
Stadtentwicklung und Verkehr –III.1-Now-16-00/174
vom 13. April 2016
1
Sofern keine gesonderte Regelung des Ministeriums für Bauen, Wohnen,
Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV) getroffen
wird, gelten alle Allgemeine Rundschreiben Straßenbau des Bundesministeriums
für Verkehr und digitale Infrastruktur (ARS) einschließlich der darin
aufgeführten Technischen Vorschriften, Richtlinien und -zeichnungen,
Merkblätter und Erlasse unmittelbar 30 Kalendertage nach deren Veröffentlichung
im Verkehrsblatt für Straßen im Zuständigkeitsbereich des Landes Nordrhein–Westfalen
als eingeführt.
2
Gegebenenfalls ergänzende Regelungen des MBWSV werden mit gesondertem
Landeserlass eingeführt und auf der Internetseite des MBWSV veröffentlicht.
3
Dieser Erlass tritt mit Wirkung vom 1. Mai 2016 in Kraft.
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MBl. NRW. 2016 S.