Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2016 Nr. 15 vom 27.5.2016 Seite 381 bis 394

Berücksichtigung von Werkstätten für behinderte Menschen und Blindenwerkstätten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, des Ministeriums für Inneres und Kommunales und des Finanzministeriums – Az.: 101-13-30 vom 26. April 2016
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Berücksichtigung von Werkstätten für behinderte Menschen und Blindenwerkstätten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, des Ministeriums für Inneres und Kommunales und des Finanzministeriums – Az.: 101-13-30 vom 26. April 2016

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Berücksichtigung von Werkstätten für behinderte Menschen und Blindenwerkstätten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand
und Handwerk, des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales,
des Ministeriums für Inneres und Kommunales und des Finanzministeriums – Az.: 101-13-30
vom 26. April 2016

Nummer 2.4.1 Satz 3 und 4 des Gemeinsamen Runderlasses des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr, des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, des Ministeriums für Inneres und Kommunales und des Finanzministeriums vom 22. März 2011 (MBl. NRW. S. 122) zuletzt geändert durch Gemeinsamen Runderlass vom 17. November 2014 (MBl. NRW. S. 672) werden wie folgt gefasst:

„Im Bereich unterhalb der EU-Schwellenwerte kann der Auftrag im Rahmen einer Freihändigen Vergabe vergeben werden, sofern der Wettbewerb ausschließlich auf bevorzugte Bieter im Sinne der Nummer 2.2 beschränkt wird. § 3 Absatz 3 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen vom 10. Januar 2012 (GV. NRW. S. 17) bleibt unberührt.“

Dieser Erlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2016 S. 382