Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2016 Nr. 15 vom 27.5.2016 Seite 381 bis 394

Änderung der Prüfungsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe für die Abschlussprüfung des/der Medizinischen Fachangestellten vom 5. Dezember 2015
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Änderung der Prüfungsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe für die Abschlussprüfung des/der Medizinischen Fachangestellten vom 5. Dezember 2015

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Änderung der
Prüfungsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe
für die Abschlussprüfung des/der Medizinischen Fachangestellten
vom 5. Dezember 2015

Der Berufsbildungsausschuss der Ärztekammer Westfalen-Lippe hat in seiner Sitzung am 5. Dezember 2015 folgende Änderung der Prüfungsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe für die Abschlussprüfung des/der Medizinischen Fachangestellten vom 2. Dezember 2006, geändert am 8. Dezember 2012, beschlossen, die durch Erlass des Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein Westfalen vom 30. März genehmigt worden ist.

Die Prüfungsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe für die Abschlussprüfung des/der Medizinischen Fachangestellten wird wie folgt geändert:

1.) § 2 wird wie folgt geändert:

§ 2 Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst: 

(2) „Dem Prüfungsausschuss müssen als Mitglieder Beauftragte der Arbeitgeber und Arbeitnehmer in gleicher Zahl sowie mindestens eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule angehören.“

2.) § 10 Abs. 4 a), jeweils der 2. Spiegelstrich, wird wie folgt gefasst:

in den Fällen der §§ 8 Abs. 1 und 9 Abs. 1:

„-       eine Bestätigung über den Erwerb eines Nachweises über ausreichende Kenntnisse in Erster Hilfe,“

in den Fällen der §§ 8 Abs. 2 und 9 Abs. 2:

„-       eine Bestätigung über den Erwerb eines Nachweises über ausreichende Kenntnisse in Erster Hilfe,“

Münster, den 24. Februar 2016

Dr. med. Theodor   W i n d h o r s t
P r ä s i d e n t

Genehmigt:

Düsseldorf, den 30. März 2016

Ministerium für Gesundheit, Emanzipation,
Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen

Im Auftrag
Dr.   S t o l l m a n n

Die Änderung der Prüfungsordnung wird hiermit ausgefertigt und im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen sowie im „Westfälischen Ärzteblatt“ bekannt gegeben.

Münster, den  20. April 2016

Dr. med. Theodor   W i n d h o r s t
P r ä s i d e n t

- MBl. NRW. 2016 S. 382