Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2016 Nr. 21 vom 8.8.2016 Seite 475 bis 490
Änderung der Geschäftsordnung der Ärztekammer Nordrhein vom 19. März 2016 |
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Änderung der Geschäftsordnung der Ärztekammer Nordrhein vom 19. März 2016
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Änderung
der Geschäftsordnung
der Ärztekammer Nordrhein
vom 19. März 2016
Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein hat in ihrer Sitzung am 19.03.2016 aufgrund des Heilberufsgesetzes vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 403), zuletzt geändert am 8. September 2015 (GV. NRW. S. 666) folgende Änderung der Geschäftsordnung der Ärztekammer Nordrhein vom 11. Mai 1996 (MBl. NRW. S. 1630), beschlossen, die durch Erlass des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23. Juni 2016, AZ: 222 - 0810.41 - genehmigt worden ist.
Artikel 1
Die Geschäftsordnung der Ärztekammer Nordrhein vom 11. Mai 1996 (MBl. NRW. S. 1630) wird wie folgt geändert:
1. § 5 Abs. 3 a) wird wie folgt geändert:
a) Die Nummer 2. wird wie folgt gefasst:
„2. Antrag auf Schluss der Rednerliste“
b) Die bisherigen Nummern 2. bis 5. werden die Nummern 3. bis 6.
2. § 10 Abs. 3 wird wie folgt geändert:
a) § 10 Abs. 3 c) wird wie folgt gefasst:
„c) Schluss der Rednerliste“
b) Der bisherige § 10 Abs. 3 c) bis g) wird zu § 10 Abs. 3 d) bis h).
3. § 10 Abs. 5 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 1 wird der Buchstabe „f)“ geändert in den Buchstaben „g)“.
b) In Satz 2 werden nach den Worten „Anträge auf“ die Worte „Schluss der Rednerliste, “ eingefügt.
c) Satz 3 wird wie folgt gefasst:
„Anträge auf Schluss der Rednerliste oder auf Schluss der Debatte gelten nur für den jeweils in Beratung stehenden Punkt der Tagesordnung.“
d) Nach Satz 3 werden folgende Sätze 4 und 5 neu eingefügt:
„Anträge auf Schluss der Rednerliste können nur von einem Mitglied der Kammerversammlung gestellt werden, das zu diesem Tagesordnungspunkt noch nicht gesprochen hat und nicht auf der Rednerliste steht. Anträge auf Schluss der Debatte können nur von einem Mitglied der Kammerversammlung gestellt werden, das zu diesem Tagesordnungspunkt noch nicht gesprochen hat.“
e) Der bisherige Satz 4 wird Satz 6 und wie folgt geändert:
Der Buchstabe „f)“ wird geändert in den Buchstaben „g)“.
f) Die bisherigen Sätze 5 und 6 werden die Sätze 7 und 8.
Artikel 2
Die Änderung der Geschäftsordnung vom 19. März 2016 tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.
Ausfertigung:
Düsseldorf, den 22. März 2016
Rudolf
H e n k e
Präsident
Genehmigt:
Düsseldorf, den 23. Juni 2016
Ministerium
für Gesundheit, Emanzipation,
Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen
AZ: 222 – 0810.41 –
Im
Auftrag
H a m m
Die vorstehende Änderung der Geschäftsordnung der Ärztekammer Nordrhein vom 19. März 2016 wird nach Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land NRW im Rheinischen Ärzteblatt bekannt gemacht.
Düsseldorf, den 11. Juli 2016
Rudolf
H e n k e
Präsident
- MBl. NRW. 2016 S. 481