Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2016 Nr. 22 vom 26.8.2016 Seite 491 bis 510

Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz des Bundes (VwZG) hier: K. M. Bekanntmachung der Unfallkasse Nordrhein Westfalen vom 14. Juli 2016
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Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz des Bundes (VwZG) hier: K. M. Bekanntmachung der Unfallkasse Nordrhein Westfalen vom 14. Juli 2016

III.

Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz des Bundes (VwZG) hier: K. M.

Bekanntmachung der Unfallkasse Nordrhein Westfalen
vom 14. Juli 2016

Die öffentliche Zustellung des Widerspruchsbescheids vom 17. Februar 2016, Aktenzeichen [gelöscht aufgrund DSGVO] nebst Rechtsbehelfsbelehrung an Herrn K. M., letzte bekannte Anschrift [gelöscht aufgrund DSGVO], wurde angeordnet. Die Zustellung erfolgt für die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen, Sankt-Franziskus-Str. 146 in 40470 Düsseldorf. Dieses Dokument kann während der Geschäftszeiten in Büro Nr. 335 in der Unfallkasse NRW – Regionaldirektion Rheinland, Heyestraße 99 in 40625 Düsseldorf eingesehen werden.

Hinweis:

Der Widerspruchsbescheid wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind.

Düsseldorf, den 14. Juli 2016

Im Auftrag
Jochen   J a h n
Dezernent

- MBl. NRW. 2016 S. 509