Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2016 Nr. 26 vom 21.10.2016 Seite 667 bis 678
Abschließender Vermerk der GPA NRW Bekanntmachung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr vom 2. September 2016 |
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Abschließender Vermerk der GPA NRW Bekanntmachung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr vom 2. September 2016
III.
Abschließender Vermerk der GPA NRW
Bekanntmachung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
vom 2. September 2016
Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR). Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2015 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkischen Revision GmbH, Essen, bedient.
Diese hat mit Datum vom 16. März 2016 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
„Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, Essen, für das zum 31. Dezember 2015 endende Geschäftsjahr geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen in der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, Essen. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision GmbH ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:
Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.
Herne, den 28. Juli 2016
GPA
NRW
Im Auftrag
Helga G i e s e n
-MBl. NRW. 2016
S. 675