Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2017 Nr. 2 vom 17.1.2017 Seite 15 bis 24

Ausschreibung des Landeswettbewerbs 2017/2018 Unser Dorf hat Zukunft Bekanntmachung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
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Ausschreibung des Landeswettbewerbs 2017/2018 Unser Dorf hat Zukunft Bekanntmachung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

II.

Ausschreibung des Landeswettbewerbs 2017/2018
Unser Dorf hat Zukunft

Bekanntmachung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Vom 22. Dezember 2016

Hiermit schreibe ich den

Landeswettbewerb 2017/2018 „Unser Dorf hat Zukunft“

aus. Eine erfolgreiche Teilnahme am Landeswettbewerb ist Voraussetzung für die Qualifikation für den Bundeswettbewerb 2019 „Unser Dorf hat Zukunft“. Er wird vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ausgeschrieben.

Die Schirmherrschaft über den Landeswettbewerb hat die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen übernommen.

1
Ziele des Wettbewerbes

Der Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ hat das Ziel, die Menschen auf dem Lande zu motivieren, die Zukunft ihrer Dörfer eigenverantwortlich aktiv mitzubestimmen und sich für die soziale, kulturelle, wirtschaftliche, bauliche und ökologische Entwicklung zu engagieren, diese zu erhalten und für die Zukunft weiter zu entwickeln.

Bezogen auf die individuellen Ausgangsbedingungen stellen aktive Dorfgemeinschaften die vielfältigen Funktionen ihrer Dörfer dar, präsentieren ihre Projekte und besonderen Leistungen zur Verbesserung der Zukunftsperspektiven, zur Steigerung der Lebensqualität und damit zu einer positiven Gesamtentwicklung ihrer Dörfer. Das gemeinsame Handeln und das Miteinander stehen dabei im Vordergrund. Dazu gehören auch Aktivitäten, die für die weitere Entwicklung des Dorfes eine Steigerung der Lebens- und Bleibeperspektiven für alle Dorfbewohner bedeuten.

Der Wettbewerb soll für alle Beteiligten Anreiz sein, die Zukunft der Dörfer verantwortlich mit zu gestalten und damit einen Beitrag für die Zukunftsfähigkeit der ländlichen Räume zu leisten, denn diese sind bedeutende Standorte für Arbeiten und Wohnen. Dabei sind Land- und Forstwirtschaft sowie Gartenbau wichtige Faktoren. Darüber hinaus haben die ländlichen Räume wichtige Funktionen für Natur, Umwelt, Erholung und Freizeit und spielen eine bedeutende Rolle für die Erzeugung regenerativer Energien und leisten damit Beiträge zur Energiewende.

Seit seinem Bestehen ist der Dorfwettbewerb ein wichtiges Instrument in der dörflichen Entwicklung. Er greift die aktuellen Herausforderungen auf und entwickelt sich stetig fort.

Im Einzelnen gilt es:
- das Gemeinschaftsleben mit seinen vielfältigen sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und ökologischen Aspekten im Dorf zu stärken, gleichzeitig die Eigenverantwortung für die Gestaltung des Lebensumfeldes zu fördern. Aus dem gesellschaftlichen und strukturellen Wandel sowie aus den demografischen Veränderungen ergeben sich Chancen und Herausforderungen, neue Ideen und Handlungsansätze im ländlichen Raum zu entwickeln.

-Perspektiven und Ideen für die Entwicklung von Dorf und Region gemeinschaftlich zu und umzusetzen, dabei wirtschaftliche Potenziale zu erfassen und zu nutzen, Versorgungs- und Dienstleistungsangebote sowie die Infrastruktur und damit auch vorhandene Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen und die Möglichkeit der Erzeugung regenerativer Energie zu nutzen.

- die individuellen dörflichen Strukturen, eine dorfgemäße Baugestaltung und Siedlungsentwicklung, einschließlich der erhaltenswerten historischen Bausubstanz auf der Grundlage historischer und landschaftlicher Gegebenheiten zu erhalten und zu fördern.

- die Belange von Natur und Umwelt im Dorf und in der Kulturlandschaft, die Vielfalt, Eigenart und Besonderheiten des Ortes und seiner Umgebung bewusst zu machen, zu erhalten und zu stärken.

Der Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ trägt dazu bei, den Lebensraum Dorf bewusst zu gestalten, zu pflegen und für die Zukunft nachhaltig zu entwickeln. Er richtet sich an Dorfgemeinschaften, die zeigen, was die Entwicklung und das Zusammenleben im Dorf auszeichnet, beispielhaft an eigenen Aktivitäten und innovativen Projekten.

2
Bewertung der Dörfer

Auf der Grundlage der nachfolgenden Bewertungsbereiche nimmt eine Bewertungskommission die Gesamtbewertung vor. Dabei sind die jeweilige Ausgangslage und die individuellen Gestaltungsmöglichkeiten sowie die Aktivitäten und die erbrachten Leistungen der letzten Jahre von Bedeutung. Sie werden zu einem geschlossenen Gesamtbild zusammen geführt und entsprechend bewertet. Es soll deutlich werden, welche Ziele sich die Dorfbevölkerung für die Gestaltung ihres Dorfes gesetzt hat und wie diese in bürgerschaftlicher Eigenverantwortung umgesetzt wurden oder noch umgesetzt werden sollen.

2.1
Bewertungsbereiche

Konzeption und deren Umsetzung

Von der Dorfgemeinschaft entwickelte Leitbilder und Entwicklungsstrategien - Konzepte und Pläne – sollen die Dorfentwicklung aktiv gestalten.

Die Einbindung der dörflichen Planungen in integrierte Entwicklungskonzepte und die demografische Entwicklung sind dabei von Bedeutung. Planungen für die Zukunft sollen dazu beitragen, den unverwechselbaren Dorf- und Landschaftscharakter zu bewahren und die Lebensqualität zu erhalten oder zu verbessern.

Bei der Bewertung in diesem Bereich werden im Sinne eines Gesamteindruckes Konzepte und Pläne der folgenden Bereiche berücksichtigt.

Mögliche Maßnahmen:
- Entwicklung von Leitbildern und Zielvorstellungen für das Dorf, zum Beispiel auch in einer Zukunftswerkstatt erarbeitete Projektideen
- Planung und Umsetzung von Konzepten für die positive Gestaltung aller Lebensbereiche, unter Berücksichtigung von kommunalen Festlegungen und Vorgaben
- dazu zählt die nachhaltige Energieversorgung
- Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Unternehmen und der Kommune
- Berücksichtigung und Nutzung von Kooperationen mit benachbarten Dörfern und Kommunen
- Aktive Beteiligung an regionalen Prozessen

Wirtschaftliche Entwicklungen und Initiativen

Für die Zukunft des Dorfes ist eine positive nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung von großer Bedeutung. Wichtig sind alle Aktivitäten, die Arbeitsplätze sichern und schaffen und unternehmerische Initiativen unterstützen und Erwerbspotentiale erschließen. Der demografische Wandel erfordert gezielte Maßnahmen. Dazu zählen unter anderem eine angepasste technische Infrastruktur, flexible Lösungen zur Grundversorgung der Bewohner und neue Möglichkeiten für Mobilität.

Mögliche Maßnahmen:
- Erhaltung von Geschäften, Gaststätten, Gemeinschaftseinrichtungen
- Förderung von Einrichtungen der landwirtschaftlichen Direktvermarktung
- Initiativen zu bedarfsgerechten Lösungen für die Mobilität
- Erhalten oder Schaffen von Arbeitsplätzen in Landwirtschaft, Handwerk, Gewerbe und Dienstleistung und Unterstützung bei Neugründung örtlicher Unternehmen
- Verbesserung der Telekommunikation, Versorgung mit schnellen Breitbandnetzen
- Nutzung der Möglichkeiten zur Erzeugung regenerativer Energie (zur CO2–freien Energieversorgung)
- Verbesserung der Möglichkeiten der Naherholung
- Entwicklung, Ausbau des ländlichen Tourismus

Soziales und kulturelles Leben

Die aktive Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger bei der Gesamtentwicklung ihres Dorfes stärkt das soziale und kulturelle Zusammenleben und verbessert die Lebensqualität.

Insbesondere Angebote und Einrichtungen im sozialen, kirchlichen, kulturellen und sportlichen Bereich fördern generationsübergreifend das Gemeinschaftsleben und die Integration von Neubürgern aller Altersstufen sowie eine offene Willkommenskultur.

Mögliche Maßnahmen:
- Erhaltung oder Verbesserung von Einrichtungen zum Nutzen aller Dorfbewohner
- Gestaltung und Entwicklung des Dorflebens durch Beiträge von Vereinen, Jugendgruppen und Bürgerinitiativen
- Förderung der Jugendarbeit
- Nutzung von Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Kindergärten, Schulen gegebenenfalls in Kooperation mit benachbarten Dörfern
- Förderung von Einrichtungen für die Begegnung der Generationen, generationenübergreifende und integrative Aktivitäten und Initiativen
- Förderung und Erhaltung von Dorftraditionen und Aktivitäten zur Vermittlung von Dorfgeschichte
- Würdigung ehrenamtlichen Engagements

Baugestaltung und Entwicklung

Baugestaltung und -entwicklung sowie sind wesentliche Elemente einer zukunftsorientierten Dorfentwicklung. Die Lebens- und Wohnqualität eines Dorfes - sein Charakter - werden maßgeblich durch die Erhaltung, Pflege und Entwicklung der ortsbildprägenden Bausubstanz mit bestimmt. Die Umsetzung barrierefreier Zugänge zu öffentlichen Bereichen und Gebäuden ist zu berücksichtigen. Es gilt, neue Gebäude und Baugebiete dem historischen Orts- und Landschaftscharakter anzupassen und unter Beachtung der regional- und ortstypischen Bauformen und -materialien eine sinnvolle Verzahnung von traditionellen und modernen Elementen herzustellen. Die Gestaltung der privaten und öffentlichen Frei- und Verkehrsflächen prägt nachhaltig das Bild des Dorfes.

Mögliche Maßnahmen:
- Erstellen von Rahmen wie Innenentwicklungskonzepte, Gestaltungssatzungen oder Bebauungsplänen unter Berücksichtigung eines raumsparenden Flächenmanagements
- Sachgerechte Sanierung von Baudenkmälern, harmonische Anpassung von Neubauten in das Ortsbild, Verwendung regionaler, umweltfreundlicher Materialien bei Neubauten, Renovierung und Sanierung, Berücksichtigung neuer energetischer Standards
- Sinnvolle Umnutzung beziehungsweise Nachnutzung von ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäuden und anderer leerstehender Bausubstanz
- Pflege und Verbesserung von Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Spiel- und Sportanlagen, Dorfplätze, Brunnen und anderes
- Dorfgerechte Gestaltung des Straßenraums hinsichtlich der Farb-, Material- und Formwahl

Grüngestaltung und Dorf in der Landschaft

Die Grüngestaltung von öffentlichen und privaten Flächen hat wesentliche Bedeutung für eine harmonische Dorfgestaltung und die Wohn- und Lebensqualität.

Die Gestaltung des Ortes, Ortsrandes und die Einbindung des Dorfes in die Landschaft, sowie die Erhaltung, Pflege und Entwicklung charakteristischer Landschaftselemente wie Hecken, Feldgehölze Teiche, Feuchtbiotope sind vor dem Hintergrund des Klimawandels von Bedeutung. Die Vernetzung mit der umgebenden Landschaft, die Förderung vielfältiger naturnaher Lebensräume und die Erhaltung und Gestaltung einer vielfältigen Kulturlandschaft tragen zur Sicherung und zur Qualität des Naturhaushaltes bei. Dabei sollte die Artenvielfalt der regional- und dorftypischen Tier- und Pflanzenwelt erhalten und gefördert werden. Wichtig sind dabei die aktive Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger und das Heranführen der Kinder und Jugendlichen an Naturthemen und deren Einbeziehung in entsprechende Aktivitäten.

Mögliche Maßnahmen:
- Begrünung von Dorfplätzen, Straßen, Friedhöfen, öffentlichen Freiflächen u.a. unter Verwendung standortgerechter, heimischer Bäume und Sträucher
- Umweltverträgliche Gestaltung und Pflege von ländlichen Wohn-, und Nutzgärten und Schulgärten, Blumenschmuck und Fassadenbegrünungen sowie Hecken und Mauersäumen
- Sicherung der Kraut- und Strauchflora an Straßen, Wegen und Bachrändern
- Eingrünung von Gebäuden am Ortsrand sowie von landwirtschaftlichen oder gewerblichen Betrieben außerhalb der Ortslage mit standortgerechten Gehölzen
- Erhaltung oder Schaffung von Biotopen und Lebensräumen wie Hecken, Einzelbäumen, Trockenmauern, Höhlen und Tümpel für die heimische Tierwelt und der Erhaltung seltener Tier- und Pflanzenarten
- Unterhaltung und naturnahe Gestaltung von Stillgewässern, Bächen, Teichen und deren Uferbereiche

2.2
Organisation und Bewertung

Das Ministerium beauftragt die Landwirtschaftskammer mit der Organisation und Durchführung des Landeswettbewerbs. Eine von der Landwirtschaftskammer im Einvernehmen mit dem Ministerium zu berufende Bewertungskommission beurteilt die Leistungen der Teilnehmer. Zur Besetzung der Kommission werden nachfolgende Organisationen um Vorschläge gebeten:
- das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV)
- die Dezernate „Ländliche Entwicklung und Bodenordnung“ der Bezirksregierungen
- die kommunalen Spitzenverbände
- die Landschaftsverbände
- die Verbände der Landwirtschaft, des Gartenbaues und des ländlichen Raumes
- die Landfrauenverbände
- die Landesverbände der Gartenbauvereine und der Heimatvereine

- die Landjugendverbände
- der Tourismusverband

Die Leitung obliegt der Landwirtschaftskammer.

Der Entscheid auf Landesebene wird im Sommer 2018 durchgeführt. Die Entscheidungen der Bewertungskommission sind endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

2.3
Auszeichnungen

Im Landeswettbewerb werden Gold-, Silber- und Bronzeplaketten sowie Urkunden verliehen, die mit Geldpreisen verbunden sind. Für beispielhafte Leistungen auf Teilgebieten können Sonderpreise vergeben werden.

3
Durchführung des Wettbewerbes

3.1
Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind räumlich geschlossene Ortschaften oder Gemeindeteile mit überwiegend dörflichem Charakter bis zu 3 000 Einwohner. Das Dorf wird grundsätzlich von seiner Gemeinde für den Wettbewerb gemeldet (siehe Nummer 4.1). Eine Meldung kann auch durch die Ortsvorsteherin oder den Ortsvorsteher oder durch die Bezirksvertretung erfolgen. Voraussetzung für die Teilnahme am Landeswettbewerb ist die erfolgreiche Teilnahme an einem vorausgegangenen Kreiswettbewerb. Bei weniger als fünf Teilnehmern im Kreis und der kreisfreien Stadt wird über eine Teilnahme durch eine von der Landwirtschaftskammer gebildete Kommission entschieden (siehe Nummer 3.2).

Nichtteilnahmeberechtigt sind:
- Orte, die aus dem Landeswettbewerb 2015 als Landessieger hervor gegangen sind.

3.2
Kreiswettbewerb

Die Kreise und kreisfreien Städte führen bereits im Jahr 2017 als Vorentscheidung für den Landeswettbewerb 2018 einen Wettbewerb durch. Die Bewertungskommissionen werden von den Kreisen im Einvernehmen mit der Landwirtschaftskammer bestimmt.

Bei der Auswahl der Mitglieder der Bewertungskommission soll neben der fachlichen Qualifikation im Sinn der Bewertungsmerkmale auch das ehrenamtliche Engagement der Vereine, im Besonderen auch der Landfrauenverbände, der Gartenbau- und Heimatverbände berücksichtigt werden.

Für Kreise und kreisfreie Städte, in denen sich weniger als fünf Ortsteile am Wettbewerb beteiligen wollen, trifft im Interesse der Entwicklung von ländlich strukturierten Gemeindeteilen eine von der Landwirtschaftskammer gebildete Bewertungskommission die Entscheidung.

3.3
Teilnahmeschlüssel für den Landeswettbewerb

Von den am Kreiswettbewerb teilnehmenden Ortsteilen können

ab  5  Ortsteile = 1 Kreissieger
ab 20  Ortsteile = 2 Kreissieger
ab 40  Ortsteile = 3 Kreissieger
ab 60  Ortsteile = 4 Kreissieger
ab 80  Ortsteile = 5 Kreissieger
ab 100 Ortsteile = 6 Kreissieger
für den Landeswettbewerb gemeldet werden.

4
Anmeldung und Termine

4.1
Kreiswettbewerbe 2017

Die Teilnahme am Kreiswettbewerb 2017 (siehe Nummer 3.1) ist ab sofort der zuständigen Kreisverwaltung zu melden. Die Kreise führen im Jahr 2017 einen Kreisentscheid als Voraussetzung für die Teilnahme am Landeswettbewerb durch.

4.2
Landeswettbewerb 2018

Die Kreise übersenden der
Landwirtschaftskammer Nordrhein- Westfalen
z. Hd. Dr. Anke Schirocki
Gartenstr. 11
50765 Köln
bis spätestens 31. Oktober 2017 eine Zusammenstellung der gemeldeten Ortsteile unter Angabe der Einwohnerzahl und des Namens der Gemeinde. Die Kreissieger (siehe Nummer 3.3) sind der Landwirtschaftskammer unmittelbar nach Abschluss des Kreiswettbewerbes, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2017, zu melden.

4.3
Bundeswettbewerb 2019

Der Bundeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ 2019 wird vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ausgeschrieben. Voraussetzung für die Meldung zum Bundeswettbewerb 2019 ist die erfolgreiche Teilnahme am vorangegangenen Landeswettbewerb. Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV) meldet die Landessieger bis zum 31. Dezember 2018 zur Teilnahme an.

Eine sachverständige Bewertungskommission, die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft berufen wird, beurteilt die Leistungen der teilnehmenden Dörfer.

Sie ermittelt die Bundessieger im Sommer 2019.

- MBl. NRW. 2017 S. 17