Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2017 Nr. 4 vom 3.2.2017 Seite 59 bis 70

Änderung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Anpflanzung von neuen und Ergänzung bestehender Alleen in Nordrhein-Westfalen Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz – III-2 43.00.00.00
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Änderung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Anpflanzung von neuen und Ergänzung bestehender Alleen in Nordrhein-Westfalen Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz – III-2 43.00.00.00

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Änderung der Richtlinien
über die Gewährung von Zuwendungen
zur Anpflanzung von neuen und Ergänzung bestehender Alleen in Nordrhein-Westfalen

Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz – III-2 43.00.00.00

vom 24. Januar 2017

Der Runderlass „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Anpflanzung von neuen und Ergänzung bestehender Alleen in Nordrhein-Westfalen“ des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 28. August 2008 (MBl. NRW. S. 504), der zuletzt durch Runderlass vom 1. Oktober 2015 (MBl. NRW. S. 690) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 5.3 wird die Angabe „§§ 4 bis 6 des Landschaftsgesetzes“ durch die Angabe „§§ 30 bis 33 des Landesnaturschutzgesetzes“ ersetzt.

2. In Nummer 7.1.1 wird die Angabe „§ 47 a des Landschaftsgesetzes“ durch die Angabe „§ 41 des Landesnaturschutzgesetzes“ ersetzt.

Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

-MBl . NRW. 2017 S. 61