Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2017 Nr. 8 vom 22.3.2017 Seite 131 bis 138

Änderung der Gebührenordnung der Zahnärztekammer Nordrhein vom 26. November 2016
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Änderung der Gebührenordnung der Zahnärztekammer Nordrhein vom 26. November 2016

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Änderung
der Gebührenordnung der Zahnärztekammer Nordrhein
vom 26. November 2016

Die Kammerversammlung der Zahnärztekammer Nordrhein hat in ihrer Sitzung am 26. November 2016 aufgrund des § 23 des Heilberufsgesetzes vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 403), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 26. April 2016 (GV. NRW. S. 230), die folgende Änderung der Gebührenordnung der Zahnärztekammer Nordrhein beschlossen, die durch Erlass des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen vom 2. März 2017- Az.: 222-G.0922 - genehmigt worden ist:

Artikel I

Die Gebührenordnung der Zahnärztekammer Nordrhein vom 19. April 1997 (MBl. NRW. 1997 S. 887), zuletzt geändert durch Beschluss der Kammerversammlung vom 28. November 2015 (MBl. NRW. 2016 S. 148), wird wie folgt geändert:

Der Gebührentarif (Anlage zur Gebührenordnung) wird wie folgt geändert:

1. Die bisherige Tarifstelle 2.1 des Gebührentarifs wird wie folgt neu gefasst:

„2.1                             Überprüfung von Ausbildungsverträgen und Eintragung
in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse

2.1.1                mit elektronischer Vorprüfung                                                         € 45,--

2.1.2                ohne elektronische Vorprüfung                                                        € 60,--“

2. Die bisherige Tarifstelle 2.2 des Gebührentarifs wird wie folgt neu gefasst:

„2.2                 Wechsel in ein anderes Ausbildungsverhältnis

2.2.1                mit elektronischer Vorprüfung                                                         € 45,--

2.2.2                ohne elektronische Vorprüfung                                                        € 60,--“

3. Der unter Tarifstelle 2.3 aufgeführte Betrag von € 35,-- wird ersetzt durch den Betrag € 45,--.

4. Der unter Tarifstelle 2.4 aufgeführte Betrag von € 70,-- wird ersetzt durch den Betrag € 80,--.

5. Der unter Tarifstelle 2.5 aufgeführte Betrag von € 160,-- wird ersetzt durch den Betrag € 180,--.

6. Der unter Tarifstelle 2.6 aufgeführte Betrag von € 70,-- wird ersetzt durch den Betrag € 80,--.

7. Der unter Tarifstelle 2.7 aufgeführte Betrag von € 30,-- wird ersetzt durch den Betrag € 40,--.

Artikel II

Die vorstehende Änderung der Gebührenordnung der Zahnärztekammer Nordrhein tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.

Genehmigt:

Düsseldorf, den 2. März 2017

Ministerium für Gesundheit,
Emanzipation, Pflege und Alter
des Landes Nordrhein-Westfalen
Az. 222-G.0922

Im Auftrag

H a m m

Ausgefertigt:

Düsseldorf, den 8. März 2017

Dr. Johannes  S z a f r a n i a k

Präsident
der Zahnärztekammer Nordrhein

- MBl. NRW. 2017 S. 134