Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2017 Nr. 10 vom 7.4.2017 Seite 163 bis 174

Aufhebung zweier Erlasse aus dem Bereich des Vergaberechts Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk zugleich im Namen der Ministerpräsidentin und aller Landesministerien vom 22. März 2017
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Aufhebung zweier Erlasse aus dem Bereich des Vergaberechts Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk zugleich im Namen der Ministerpräsidentin und aller Landesministerien vom 22. März 2017

20021

Aufhebung zweier Erlasse aus dem Bereich des Vergaberechts

Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk
zugleich im Namen der Ministerpräsidentin und aller Landesministerien
vom 22. März 2017

1

Der Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie zugleich im Namen des Ministerpräsidenten und aller Landesministerien „Hinweise zum Verfahren im Hinblick auf den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Aufhebung des Tariftreuegesetzes Nordrhein-Westfalen“ vom 13. Juni 2006 (MBl. NRW. S. 370) wird aufgehoben.

2

Der Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, zugleich im Namen der Ministerpräsidentin und aller Landesministerien „Hinweis zur Anwendung von § 4 Absatz 3 Satz 1 TVgG - NRW bei Dienstleistungserbringung durch Personen im EU-Ausland“ vom 13. Oktober 2014 (MBl. NRW. S. 628) wird aufgehoben.

3

Dieser Erlass tritt am 1. April 2017 in Kraft.

- MBl. NRW. 2017 S. 164