Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2017 Nr. 10 vom 7.4.2017 Seite 163 bis 174

Öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe Bekanntmachung des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport - 313-3.6102.01 - vom 22. März 2017
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Öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe Bekanntmachung des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport - 313-3.6102.01 - vom 22. März 2017

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Öffentliche Anerkennung
als Träger der freien Jugendhilfe

Bekanntmachung des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend,
Kultur und Sport - 313-3.6102.01 -
vom 22. März 2017

Die Bekanntmachung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 28. Mai 1990 (MBl. NRW. S. 810), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 5. Oktober 2016 (MBl. NRW. S. 691) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Der Träger „Arbeitskreis Entwicklungspolitik e. V.“ wird gestrichen.

2.
Der Träger „Bund der Alevitischen Jugendlichen in NRW, Sitz: Köln (am 15. September 2009)“ wird an bestehender Stelle gestrichen und vor dem Träger „Bund der Deutschen Katholischen Jugend in Nordrhein-Westfalen“ eingefügt.

3.
Der Träger „Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelischer Jugendferiendienste e. V.“ wird gestrichen.

4.
Bei dem Träger „Gesellschaft für Zeitgenössischen Tanz e. V.“ wird der Name geändert in „nrw landesbuero tanz e. V.“. Er wird vor dem Träger „Nummer gegen Kummer e. V.“ eingefügt.

5.
Bei dem Träger „Lebensarchitekten e. V.“ wird das Wort „Essen“ durch das Wort „Bochum“ ersetzt.

6.
Bei dem Träger „Step Kids Kitas gemeinnützige GmbH“ werden die Wörter  „befristet bis zum 31. Juli 2017“ gestrichen.

- MBl. NRW. 2017 S. 169