Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2017 Nr. 12 vom 19.4.2017 Seite 215 bis 250

Gebührenordnung für die Überprüfung der Fachkunde im Strahlenschutz im Wege eines Fachgespräches vom 26. November 2016
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Gebührenordnung für die Überprüfung der Fachkunde im Strahlenschutz im Wege eines Fachgespräches vom 26. November 2016

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Gebührenordnung
für die Überprüfung der Fachkunde im Strahlenschutz
im Wege eines Fachgespräches
vom 26. November 2016

Die Kammerversammlung der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe hat am 26. November 2016 aufgrund des § 23 Abs. 1 i.V. m. § 9 Abs. 5 des Heilberufsgesetzes vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 403), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 26. April 2016 (GV. NRW. S. 230), folgende Gebührenordnung für die Überprüfung der Fachkunde im Strahlenschutz im Wege eines Fachgespräches beschlossen:

§ 1

(1) Für die Überprüfung der Fachkunde im Strahlenschutz im Wege eines Fachgesprächs werden 630 € als Gebühr erhoben.

(2) Schuldner der Gebühr ist die/der zu Überprüfende.

(3) Der Gebührenschuldner ist vorleistungsverpflichtet. Der Eingang der Gebühr  auf dem Konto der Zahnärztekammer ist Voraussetzung für die Ladung zum Fachgespräch und die weitere Bearbeitung durch die Kammer. Die Ladung zum Fachgespräch erfolgt mit einer Frist von 4 Wochen.

(4) Bei Wiederholung des Fachgesprächs wird die Gebühr erneut fällig.

(5) Bei Absage bis spätestens 14 Tage vor dem Termin wird die Gebühr zurückgezahlt. Bei Absage bis spätestens 7 Tage vor dem Termin wird die Hälfte der Gebühr zurückgezahlt.

(6) Bei Nichterscheinen im Termin oder nicht rechtzeitiger Absage (weniger als 7 Tage vor Termin) erfolgt keine Rückzahlung der Gebühr. Dies gilt auch bei Rücktritt im Termin.

§ 2

Diese Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.

Genehmigt:

Düsseldorf, den 30. März 2017

Ministerium für Gesundheit,
Emanzipation, Pflege und Alter
des Landes Nordrhein-Westfalen
Az. 222-G.0923

Im Auftrag

H a m m

Ausgefertigt:

Münster, den 5. April 2017

Dr. Klaus  B a r t l i n g

Präsident der Zahnärztekammer
Westfalen-Lippe

- MBl. NRW. 2017 S. 216