Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2017 Nr. 18 vom 9.6.2017 Seite 475 bis 504

Berichtigung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen - progres.nrw - Programmbereich Klimaschutz und -anpassung in Kommunen vom 21. April 2017
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Berichtigung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen - progres.nrw - Programmbereich Klimaschutz und -anpassung in Kommunen vom 21. April 2017

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Berichtigung
der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu kommunalen Klimaschutz-
und Klimaanpassungsmaßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen - progres.nrw -
Programmbereich Klimaschutz und -anpassung in Kommunen
vom 21. April 2017

Der Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vom 21. April 2017 wird wie folgt berichtigt:

1. In der Inhaltsübersicht wird die Überschrift der Nummer 3 neu gefasst:

„Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger“

2. In Nummer 1.3 Satz 1 wird hinter dem Wort „Anspruch“ die Wörter “der Antragstellerin oder“ eingefügt.

3. In Nummer 2.3 wird hinter dem Wort „sind“ die Wörter „unter anderem“ eingefügt.

4. Nummer 6.2.2 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 werden vor den Wörtern „der Weiterleitungsempfänger“ die Wörter „die Weiterleitungsempfängerin oder“ eingefügt.

b) In Satz 2 werden vor den Wörtern „des Weiterleitungsempfängers“ die Wörter „der Weiterleitungsempfängerin oder“ eingefügt.

5. In Nummer 7 wird Satz 1 wie folgt gefasst:

„Dieser Runderlass tritt am 3. Juni 2017 in Kraft.“

6. In Anlage 2 wird in der Überschrift das Wort „Allgemeine“ durch das Wort „Allgemeinen“ ersetzt.

- MBl. NRW. 2017 S. 503