Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2017 Nr. 33 vom 28.11.2017 Seite 973 bis 984

Öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe Bekanntmachung des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration - 313-3.6102.01 -
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Öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe Bekanntmachung des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration - 313-3.6102.01 -

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Öffentliche Anerkennung
als Träger der freien Jugendhilfe

Bekanntmachung des Ministeriums für Kinder,
Familie, Flüchtlinge und Integration
- 313-3.6102.01 -

Vom 7. November 2017

Die Bekanntmachung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 28. Mai 1990 (MBl. NRW. S. 810), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 22. März 2017 (MBl. NRW. S. 169) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Bei dem Träger „Exit – Enter Life e. V.“ wird der Zusatz „befristet bis zum 31. Juli 2017“ ersetzt durch den Zusatz „befristet bis zum 31. Juli 2018“.

2.
Der Träger „Graf Recke Pädagogik gGmbH, Sitz: Düsseldorf, am 04. Oktober 2017, befristet bis zum 1. November 2020“ wird vor dem Träger „Hasenschule gGmbH“ eingefügt.

3.
Der Träger „Landesverband der Musikschulen in Nordrhein-Westfalen e. V., Sitz: Düsseldorf, am 18. Oktober 2017, befristet bis zum 1. November 2020“ wird vor dem Träger „Landesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe in Nordrhein-Westfalen e. V,“ eingefügt.

4.

Der Träger „Transparenz Jugendhilfe gUG, Sitz: Köln, am 12. Juli 2017, befristet bis zum 1. August 2020“ wird vor dem Träger „Trägerwerk der Katholischen Studierenden Jugend, Heliand, Mädchenkreis, Diözesanverband Aachen und Schülergemeinschaft im Bund Neudeutschland, Diözesanverband Aachen e. V.", eingefügt.

5.
Der Träger „Transparenz gUG“ wird gestrichen.

6.
Der Träger „WIR Kinder- und Jugendhilfe gGmbH, Sitz: Düsseldorf, am 10. Oktober 2017, befristet bis zum 1. Oktober 2020“ wird nach dem Träger „Westfälisch-Lippische Landjugend e. V.“ angefügt.

- MBl. NRW. 2017 S. 975