Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2017 Nr. 34 vom 8.12.2017 Seite 985 bis 1008
Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2018 Bekanntmachung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe |
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Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2018 Bekanntmachung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
III.
Öffentliche Auslegung
des Entwurfes der Haushaltssatzung
des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
für das Haushaltsjahr 2018
Bekanntmachung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
Vom 23. November 2017
Die Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 ist im Internet unter http://www.lwl.org/LWL/Der_LWL/Organisation/Zahlen-Fakten-Dokumente/Bekanntmachungen öffentlich bekannt gemacht worden.
Gegen den Entwurf können Einwohner der Mitgliedskörperschaften innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen beim Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe in 48133 Münster, Landeshaus, Freiherr-vom-Stein-Platz 1, erheben.
Münster, den 23. November 2017
Der
Direktor
des Landschaftsverbandes
Westfalen-Lippe
Matthias L ö b
- MBl. NRW. 2017 S. 1005