Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2017 Nr. 36 vom 15.12.2017 Seite 1017 bis 1022

Änderung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sozialtickets im Öffentlichen Personennahverkehr Nordrhein-Westfalen (Richtlinien Sozialticket 2011) Runderlass des Ministeriums für Verkehr – II B 4 –
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Änderung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sozialtickets im Öffentlichen Personennahverkehr Nordrhein-Westfalen (Richtlinien Sozialticket 2011) Runderlass des Ministeriums für Verkehr – II B 4 –

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Änderung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung
des Sozialtickets im Öffentlichen Personennahverkehr Nordrhein-Westfalen
(Richtlinien Sozialticket 2011)

Runderlass des Ministeriums für Verkehr – II B 4 –

Vom 27. November 2017

Die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sozialtickets im Öffentlichen Personennahverkehr Nordrhein-Westfalen, Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr vom 8. August 2011 (MBl. NRW. S. 313), die zuletzt durch Runderlass des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr vom 6. Oktober 2015 (MBl. NRW. S. 690) geändert worden sind, werden wie folgt geändert:

1. Nummer 7.1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

„Der Förderantrag ist

- für die Förderung im Jahr 2011 bis zum 1.10.2011,

- für die Förderung im Jahr 2012 bis zum 15.12.2011, in den Folgejahren 2013 bis 2017 sowie im Jahr 2019 bis zum 15.9. des Vorjahres,

- für die Förderung im Jahr 2018 bis zum 28.2.2018 bei der Bewilligungsbehörde nach dem Grundmuster 1 zu den VVG zu stellen.“

2. Nummer 8 wird wie folgt geändert:

Die Angabe „2018“ wird durch die Angabe „2020“ ersetzt.

3. Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW.2017 S. 1019