Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2017 Nr. 37 vom 22.12.2017 Seite 1023 bis 1034

Grundordnung der Fachhochschule für Finanzen Nordrhein-Westfalen in Nordkirchen Bekanntmachung des Ministeriums der Finanzen – P 3010 – 5 – II A 4
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Grundordnung der Fachhochschule für Finanzen Nordrhein-Westfalen in Nordkirchen Bekanntmachung des Ministeriums der Finanzen – P 3010 – 5 – II A 4

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Grundordnung
der Fachhochschule für Finanzen
Nordrhein-Westfalen in Nordkirchen

Bekanntmachung des Ministeriums der Finanzen  – P 3010 – 5 – II A 4


Vom 1. Dezember 2017

Im Einvernehmen mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft habe ich die vom Senat der Fachhochschule für Finanzen Nordrhein-Westfalen am 14. Juni 2017 beschlossene Änderung der Grundordnung der Fachhochschule für Finanzen Nordrhein-Westfalen in Nordkirchen sowie einiger redaktionellen Änderungen mit Erlass vom heutigen Tage gemäß § 30 Absatz 1 in Verbindung mit § 29 Absatz 2 des Fachhochschulgesetzes öffentlicher Dienst – FHGöD – vom 29. Mai 1984 (GV. NRW. S. 303), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. März 2005 (GV. NRW. S. 168), genehmigt. Ihren Wortlaut gebe ich nachstehend bekannt.

Artikel 1

Die Grundordnung der Fachhochschule für Finanzen Nordrhein-Westfalen in Nordkirchen vom 22. Februar 2006 (MBl. NRW. S. 187) wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Absatz 1 werden die Wörter „den gehobenen Dienst“ durch die Wörter „die Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2“ ersetzt.

2. In § 2 Absatz 2 werden jeweils in der Nummer 1 und der Nummer 2 die Wörter „Laufbahn des gehobenen Dienstes“ durch die Wörter „Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2“ ersetzt.

3. In § 6 Absatz 2 Nummer 2 wird das Wort „Finanzministerium“ durch die Wörter „Ministerium der Finanzen“ ersetzt.

4. § 7 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:

„(3) Die Leitung eines Lehrbereichs der Fachhochschule wird von der Leitung der Fachhochschule benannt.“

Artikel 2

Die Änderung der Grundordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.

- MBl. NRW. 2017 S. 1030