Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2017 Nr. 37 vom 22.12.2017 Seite 1023 bis 1034
Bekanntmachung einer Änderung der Satzung der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung |
---|
Normkopf Norm Normfuß |
Bekanntmachung einer Änderung der Satzung der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
33
Bekanntmachung
einer Änderung
der Satzung der Bayerischen Rechtsanwalts-
und Steuerberaterversorgung
vom 27. November 2017
Die Bayerische Versorgungskammer gibt hiermit gemäß Artikel 9 Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 Satz 2 des Staatsvertrags zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Freistaat Bayern über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Patentanwaltskammer, die ihren Kanzleisitz in Nordrhein-Westfalen eingerichtet haben, zur Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung, vom 1./31. Dezember 2012 (GV. NRW 2013 S. 143, S. 268) die Änderung der Satzung der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung vom 6. Dezember 1996, zuletzt geändert durch Satzung vom 16. November 2016, durch Satzung vom 22. November 2017 bekannt. Das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Schreiben vom 14. November 2017 sein Benehmen zur Genehmigung der Satzungsänderung erklärt.
München, 27. November 2017
J
u s t
B ö g e r
Vorstandsvorsitzender
Stellv. Vorstandsvorsitzender
Fünfzehnte
Satzung
zur Änderung der Satzung
der Bayerischen Rechtsanwalts- und
Steuerberaterversorgung
vom 22. November 2017
Aufgrund des Art. 10 Abs. 1 des Gesetzes über das öffentliche Versorgungswesen in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juni 2008 (BayRS 763-1-I, GVBl S. 371), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes zur Änderung des Baukammerngesetzes, des Gesetzes über das öffentliche Versorgungswesen und der Bayerischen Bauordnung vom 24. Juli 2015 (GVBl S. 296), erlässt die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung folgende Satzung:
§ 1
Die Satzung der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung vom 6. Dezember 1996 (StAnz Nr. 51/52), zuletzt geändert durch Satzung vom 16. November 2016 (StAnz Nr. 47), wird wie folgt geändert:
1. In § 19 Abs. 4 Nr. 1 wird nach dem Wort „Krankengeld“ ein Komma und das Wort „Verletztengeld“ eingefügt.
2. In § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 werden nach den Worten „gewährt wird“ die Worte „oder eine Beitragsfestsetzung nach § 19 Abs. 4 Nr. 1 erfolgt“ eingefügt.
3. In § 32 Abs. 7 Satz 1 wird die Zahl „2017“ durch die Zahl „2018“ ersetzt.
4. § 33 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 6 wird wie folgt geändert:
aa) Es wird folgender neuer Satz 3 eingefügt:
„3Wird innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der Mitgliedschaft erneut eine Mitgliedschaft in der Versorgungsanstalt begründet, werden für diesen Zeitraum keine fiktiven Zeiten im Sinne des Satzes 2 in Ansatz gebracht.“
bb) Der bisherige Satz 3 wird neuer Satz 4.
b) In Absatz 8 Satz 2 wird das Zitat „Absatz 6 Satz 3“ durch das Zitat „Absatz 6 Satz 4“ ersetzt.
§ 2
Die Satzung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.
Vorstehende Satzung wurde vom Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr (Aufsicht) mit Schreiben IA4-1235-10-30 vom 20. November 2017 genehmigt und wird hiermit ausgefertigt.
Augsburg, 22. November 2017
O c h s n e r
Vorsitzender
des Verwaltungsrats der
Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
- MBl. NRW. 2017 S. 1031