Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2017 Nr. 37 vom 22.12.2017 Seite 1023 bis 1034

Bekanntmachung einer Änderung der Satzung der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
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Bekanntmachung einer Änderung der Satzung der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung

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Bekanntmachung einer Änderung
der Satzung der Bayerischen Rechtsanwalts-
und Steuerberaterversorgung

vom 27. November 2017

Die Bayerische Versorgungskammer gibt hiermit gemäß Artikel 9 Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 Satz 2 des Staatsvertrags zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Freistaat Bayern über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Patentanwaltskammer, die ihren Kanzleisitz in Nordrhein-Westfalen eingerichtet haben, zur Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung, vom 1./31. Dezember 2012 (GV. NRW 2013 S. 143, S. 268) die Änderung der Satzung der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung vom 6. Dezember 1996, zuletzt geändert durch Satzung vom 16. November 2016, durch Satzung vom 22. November 2017 bekannt. Das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Schreiben vom 14. November 2017 sein Benehmen zur Genehmigung der Satzungsänderung erklärt.

München, 27. November 2017

J u s t                                                                                     B ö g e r
Vorstandsvorsitzender                                                          Stellv. Vorstandsvorsitzender

Fünfzehnte Satzung
zur Änderung der Satzung
der Bayerischen Rechtsanwalts- und
Steuerberaterversorgung

vom 22. November 2017

Aufgrund des Art. 10 Abs. 1 des Gesetzes über das öffentliche Versorgungswesen in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juni 2008 (BayRS 763-1-I, GVBl S. 371), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes zur Änderung des Baukammerngesetzes, des Gesetzes über das öffentliche Versorgungswesen und der Bayerischen Bauordnung vom 24. Juli 2015 (GVBl S. 296), erlässt die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung folgende Satzung:

§ 1

Die Satzung der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung vom 6. Dezember 1996 (StAnz Nr. 51/52), zuletzt geändert durch Satzung vom 16. November 2016 (StAnz Nr. 47), wird wie folgt geändert:

1. In § 19 Abs. 4 Nr. 1 wird nach dem Wort „Krankengeld“ ein Komma und das Wort „Verletztengeld“ eingefügt.

2. In § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 werden nach den Worten „gewährt wird“ die Worte „oder eine Beitragsfestsetzung nach § 19 Abs. 4 Nr. 1 erfolgt“ eingefügt.

3. In § 32 Abs. 7 Satz 1 wird die Zahl „2017“ durch die Zahl „2018“ ersetzt.

4. § 33 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 6 wird wie folgt geändert:

aa) Es wird folgender neuer Satz 3 eingefügt:

3Wird innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der Mitgliedschaft erneut eine Mitgliedschaft in der Versorgungsanstalt begründet, werden für diesen Zeitraum keine fiktiven Zeiten im Sinne des Satzes 2 in Ansatz gebracht.“

bb) Der bisherige Satz 3 wird neuer Satz 4.

b) In Absatz 8 Satz 2 wird das Zitat „Absatz 6 Satz 3“ durch das Zitat „Absatz 6 Satz 4“ ersetzt.

§ 2

Die Satzung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.

Vorstehende Satzung wurde vom Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr (Aufsicht) mit Schreiben IA4-1235-10-30 vom 20. November 2017 genehmigt und wird hiermit ausgefertigt.

Augsburg, 22. November 2017

O c h s n e r

Vorsitzender des Verwaltungsrats der
Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung

- MBl. NRW. 2017 S. 1031