Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2017 Nr. 38 vom 28.12.2017 Seite 1035 bis 1062
Entgelte für tätige Mithilfe der Forstbehörden bei der Bewirtschaftung des Körperschafts- und Privatwaldes (Entgeltordnung ’15) Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - III-3 - 20-64-00.01 |
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Entgelte für tätige Mithilfe der Forstbehörden bei der Bewirtschaftung des Körperschafts- und Privatwaldes (Entgeltordnung ’15) Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - III-3 - 20-64-00.01
79023
Entgelte für
tätige Mithilfe der Forstbehörden
bei der Bewirtschaftung des Körperschafts- und Privatwaldes
(Entgeltordnung ’15)
Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz - III-3 - 20-64-00.01
Vom 13. Dezember 2017
Der Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vom 1. Januar 2015 (MBl. NRW. S. 55) wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift wird die Angabe „`15“ durch die Angabe „`18“ ersetzt.
2. In Nummer 4 wird die Angabe „2017“ durch die Angabe 2018“ ersetzt.
3. Die Anlage 1.1 erhält die aus dem Anhang zu diesem Runderlass ersichtliche Fassung.
4. Die Anlage 1.2 erhält die aus dem Anhang zu diesem Runderlass ersichtliche Fassung.
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
- MBl. NRW. 2017 S. 1059