Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2017 Nr. 38 vom 28.12.2017 Seite 1035 bis 1062

Änderung des Runderlasses „Kommunales Haushaltsrecht Anlage von Kapital durch Gemeinden und Gemeindeverbände (Kommunale Kapitalanlagen)“ Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung - 34 - 48.01.01/16 - 416/17 -
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Änderung des Runderlasses „Kommunales Haushaltsrecht Anlage von Kapital durch Gemeinden und Gemeindeverbände (Kommunale Kapitalanlagen)“ Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung - 34 - 48.01.01/16 - 416/17 -

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Änderung des Runderlasses „Kommunales Haushaltsrecht
Anlage von Kapital durch Gemeinden und Gemeindeverbände
(Kommunale Kapitalanlagen)“
Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
- 34 - 48.01.01/16 - 416/17 -

Vom 19. Dezember 2017

Der Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales „Kommunales Haushaltsrecht - Anlage von Kapital durch Gemeinden und Gemeindeverbände (Kommunale Kapitalanlagen)“ vom 11. Dezember 2012 (MBl. NRW. S. 744) wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 2 werden nach Satz 7 die folgenden Sätze eingefügt:

„Dieser Maßstab ist auch bei der Einlage von Kapital in private Kreditinstitute, bei denen es nicht durch ein Einlagensicherungssystem geschützt ist oder in Kreditinstitute ohne ein institutsbezogenes Sicherungssystem, anzulegen. Eine diversifizierte Anlagestrategie kann mögliche Risiken begrenzen.“

2. In Nummer 4 Satz 2 wird die Angabe „31. Dezember 2017“ durch die Angabe „31. Dezember 2022“ ersetzt.

Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2017 S. 1057