Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2018 Nr. 1 vom 5.1.2018 Seite 1 bis 20

Bekanntmachung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016
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Bekanntmachung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016

II.

Bekanntmachung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016

Bekanntmachung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Vom 30. November 2017

1.
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016

Aufgrund der §§ 1 Abs. 3, 5 Abs. 1 und 9 Abs. 1 und 2 des Gemeindeprüfungsanstaltsgesetzes (GPAG) in der Fassung vom 30. April 2002 (GV. NRW. S. 160), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2016, in Verbindung mit §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), in der zurzeit geltenden Fassung, hat der Verwaltungsrat der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) mit Beschluss vom 30. November 2017 den geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016  festgestellt.

Die Bilanzsumme des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016 beläuft sich auf 50.436.467,80 Euro; siehe Anlage 1. Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresergebnis von -679.318,17 Euro; siehe Anlage 2. Die Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln nach der Finanzrechnung beläuft sich auf  4.519,55 Euro; siehe Anlage 3.

2.
Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2016

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 und der Lagebericht für das Haushaltsjahr 2016 wurden auf Beschluss des Verwaltungsrates der gpaNRW vom 29. November 2016 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG, Essen geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Er hat folgenden Wortlaut:

„Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilergebnisrechnungen, Teilfinanzrechnungen sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen Anstalt des öffentlichen Rechts, Herne, für das Haushaltsjahr vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung dieser Unterlagen nach den Vorschriften der Gemeindeordnung NRW und der Gemeindehaushaltsverordnung NRW sowie den ergänzenden Regelungen im Gemeindeprüfungsanstaltsgesetz liegen in der Verantwortung des Präsidenten der Gemeindeprüfungsanstalt NRW. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung sowie über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 101 Abs. 1 GO NRW und entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeindeprüfungsanstalt NRW sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Präsidenten der Gemeindeprüfungsanstalt NRW sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen im Gemeindeprüfungsanstaltsgesetz und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage der Gemeindeprüfungsanstalt NRW. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage der Gemeindeprüfungsanstalt NRW und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Essen, 24. August 2017

BDO AG

WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT

F r i t z
Wirtschaftsprüfer

S e m e l k a
Wirtschaftsprüfer“

3.
Bekanntmachung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 mit seinen Anlagen, der Lagebericht für das Haushaltsjahr 2016 und das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 mit seinen Anlagen und der Lagebericht für das Haushaltsjahr 2016 wurden gemäß §§ 12 Abs. 1 und 2 GPAG und § 96 Abs. 2 GO NRW dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 30. November 2017 angezeigt.

Die vollständige Fassung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016 (inklusive Teilergebnis- und Teilfinanzrechnungen, Anhang und Lagebericht) kann im Internet unter der Adresse http://www.gpa.nrw.de  eingesehen werden.

Herne, den 15. Dezember 2017

Der Präsident der gpaNRW
gez. Heinrich   B ö c k e l ü h r

- MBl. NRW. 2018 S. 12