Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2018 Nr. 3 vom 2.2.2018 Seite 27 bis 44
Änderung des Runderlasses „Vergütung von Dolmetschern und Übersetzern im Bereich der Polizei“ Runderlass des Ministeriums des Innern - 402 - 57.01.63 - |
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Änderung des Runderlasses „Vergütung von Dolmetschern und Übersetzern im Bereich der Polizei“ Runderlass des Ministeriums des Innern - 402 - 57.01.63 -
2051
Änderung des Runderlasses
„Vergütung von Dolmetschern und Übersetzern im Bereich der Polizei“
Runderlass des
Ministeriums des Innern - 402 - 57.01.63 -
Vom 23. Januar 2018
Der Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales - 402 - 57.01.63 - vom 25. Februar 2013 (MBl. NRW. S. 121) wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 8 ist im ersten Satz das Wort „Intranet“ durch das Wort „Intrapol“ zu ersetzen.
2. In Nummer 9 ist die Zahl „2018“ durch die Zahl „2023“ zu ersetzen.
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
- MBl. NRW. 2018 S. 28