Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2018 Nr. 7 vom 29.3.2018 Seite 127 bis 158
Umlagensatzung 2018 des Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (ZV VRR) Bekanntmachung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr |
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Umlagensatzung 2018 des Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (ZV VRR) Bekanntmachung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
III.
Umlagensatzung 2018
des Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
(ZV VRR)
Bekanntmachung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Vom 2. März 2018
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Umlagensatzung 2018 mit Datum vom 14. Februar 2018 genehmigt.
Die Umlagensatzung und der nachfolgende Hinweis nach § 7 Absatz 6 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung NW am Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 7 Absatz 6 Satz 1 GO NRW nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn:
- eine vorgeschriebene
Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht
durchgeführt,
- diese Satzung ist nicht
ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
- der Verbandsvorsteher hat den
Satzungsbeschluss vorher beanstandet
oder
- der Form- oder Verfahrensmangel
ist gegenüber dem Zweckverband vorher gerügt und dabei die verletzte
Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel
ergibt.
2. März 2018
Erik O. S c h u l z
Vorsitzender der
Verbandsversammlung
Die Umlagensatzung 2018 des ZV VRR steht auf der Homepage des VRR zum Download als PDF-Datei unter dem folgenden Link zur Verfügung:
http://www.vrr.de/imperia/md/content/dervrr/satzungen/umlagensatzung_zv_vrr_2018.pdf
-MBl. NRW. 2018 S. 157