Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2018 Nr. 7 vom 29.3.2018 Seite 127 bis 158

Umlagensatzung 2018 des Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (ZV VRR) Bekanntmachung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
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Umlagensatzung 2018 des Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (ZV VRR) Bekanntmachung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr

III.

Umlagensatzung 2018
des Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
(ZV VRR)

Bekanntmachung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr

Vom 2. März 2018

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Umlagensatzung 2018 mit Datum vom 14. Februar 2018 genehmigt.

Die Umlagensatzung und der nachfolgende Hinweis nach § 7 Absatz 6 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung NW am Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 7 Absatz 6 Satz 1 GO NRW nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn:

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
  2. diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
  3. der Verbandsvorsteher hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet

oder

  1. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Zweckverband vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

2. März 2018

Erik O. S c h u l z
Vorsitzender der Verbandsversammlung

Die Umlagensatzung 2018 des ZV VRR steht auf der Homepage des VRR zum Download als PDF-Datei unter dem folgenden Link zur Verfügung:

http://www.vrr.de/imperia/md/content/dervrr/satzungen/umlagensatzung_zv_vrr_2018.pdf

-MBl. NRW. 2018 S. 157