Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2018 Nr. 10 vom 30.4.2018 Seite 191 bis 246
Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren Runderlass des Ministeriums des Innern - 14-36.08.06 - |
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zugehörige Anlagen : |
Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren Runderlass des Ministeriums des Innern - 14-36.08.06 -
2011
Richtwerte für die Berücksichtigung des
Verwaltungsaufwandes
bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren
Runderlass des Ministeriums des Innern
- 14-36.08.06 -
Vom 17. April 2018
1
Stundensätze
Die Stundensätze, die für die Berechnung des Verwaltungsaufwandes empfohlen werden, betragen für die
Laufbahngruppe 2 ab dem 2. Einstiegsamt, ehemals höherer Dienst
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84 Euro |
Laufbahngruppe 2 ab dem 1. Einstiegsamt, ehemals gehobener Dienst
|
70 Euro |
Laufbahngruppe 1 ab dem 2. Einstiegsamt, ehemals mittlerer Dienst
|
61 Euro |
Laufbahngruppe 1 ab dem 1. Einstiegsamt, ehemals einfacher Dienst |
44 Euro |
Eine vom Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT. NRW) erstellte detaillierte Übersicht ist als Anlage beigefügt.
2
Kosten- und Leistungsrechnung
Liegen Daten aus einer Kosten- und Leistungsrechnung vor, können diese zur Berechnung der Verwaltungsgebühren herangezogen werden.
3
Inkrafttreten, Aufhebung
3.1
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
3.2
Gleichzeitig mit Inkrafttreten dieses Runderlasses tritt der Runderlass des
Ministeriums für Inneres und Kommunales „Richtwerte für die Berücksichtigung
des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das
Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren“ vom 8. August 2016
(MBl. NRW. S. 492) außer Kraft.
Der Minister des Innern
Herbert R e u l
-MBl. NRW. 2018 S. 192