Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2018 Nr. 14 vom 8.6.2018 Seite 341 bis 364
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz II-6-0228.22900 |
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Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz II-6-0228.22900
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Richtlinie über
die Gewährung von Zuwendungen
zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume
Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz
II-6-0228.22900
Vom 15. Mai 2018
Der Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 15. August 2008 (MBl. NRW. S. 438), der zuletzt durch Runderlass vom 15. März 2017 (MBl. NRW. S. 169) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Nummer 5.2.1 wird wie folgt geändert:
a) Satz 5 wird wie folgt gefasst: „Der staatliche Zuschuss für Maßnahmen nach den Nummern 2.1.1, 2.1.2 sowie 2.2 ist auf 500 000 Euro pro Einzelvorhaben beschränkt.“
b) Es wird folgender Satz angefügt:
„Die Förderung von Maßnahmen nach Nummer 2.3 darf einen Gesamtzuschuss von 50 000 Euro je Einzelvorhaben nicht überschreiten.“
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
- MBl. NRW. 2018 S. 362