Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2018 Nr. 15 vom 26.6.2018 Seite 365 bis 372

Staatliche Anerkennung der Stadtteile Westfeld, Ohlenbach und Hoher Knochen der Stadt Schmallenberg als Luftkurort Verfügung der Bezirksregierung Arnsberg 24.04.03.01
Normkopf
Norm
Normfuß
 
zugehörige Anlagen :
Anlage 1
Anlage 2
 

Staatliche Anerkennung der Stadtteile Westfeld, Ohlenbach und Hoher Knochen der Stadt Schmallenberg als Luftkurort Verfügung der Bezirksregierung Arnsberg 24.04.03.01

21281

Staatliche Anerkennung der Stadtteile Westfeld, Ohlenbach
und Hoher Knochen der Stadt Schmallenberg als Luftkurort

Verfügung der Bezirksregierung Arnsberg
24.04.03.01

Vom 5. Juni 2018

Mit Verfügung vom 2. Juni 2018 habe ich aufgrund der §§ 2, 3 und 11 des Kurortegesetzes vom 11. Dezember 2007 (GV. NRW. 2008 S. 8), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Dezember 2016 (GV. NRW. S. 1150), der Stadt Schmallenberg für die Stadtteile Westfeld, Ohlenbach und Hoher Knochen die Artbezeichnung

„Luftkurort“

verliehen und die Kurgebietsgrenzen festgesetzt.

Der Luftkurort führt den Namen „Luftkurort Westfeld-Ohlenbach“.

Die Anlagen 1 und 2 - textliche Darstellung der Kurgebietsgrenzen und zeichnerische Darstellung der Kurgebietsgrenzen - sind Bestandteile der Verfügung.

- MBl. NRW. 2018 S. 367