Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2018 Nr. 17 vom 11.7.2018 Seite 381 bis 402
Öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe Bekanntmachung des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration |
---|
Normkopf Norm Normfuß |
Öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe Bekanntmachung des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration
2160
Öffentliche Anerkennung
als Träger der freien Jugendhilfe
Bekanntmachung des Ministeriums für Kinder,
Familie, Flüchtlinge und Integration
- 313-3.6102.01 -
Vom 22. Juni 2018
Die Bekanntmachung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 28. Mai 1990 (MBl. NRW. S. 810), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 07.11.2017 (MBl. NRW.2017 S. 975) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.
Bei dem Träger „Christliche ArbeiterInnenjugend (CAJ) Diözesanverband Münster
e. V.“ wird der Name geändert in „Christliche Arbeiterjugend Diözesanverband
Münster e. V.“.
2.
Bei dem Träger „Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e. V.“ wird der Name
geändert in „Diakonisches Werk Rheinland-Westfalen-Lippe e. V. – Diakonie RWL“.
Der Zusatz „Die Anerkennung erstreckt sich auf die gegenwärtig und zukünftig
angeschlossenen unselbständigen Untergliederungen des Vereins sowie auf die
selbständigen Mitglieder des Vereins, die spätestens zum 31. Dezember 2017 oder
zuvor Mitglied des Vereins oder seiner Rechtsvorgänger sind oder waren.“ wird
angefügt.
3.
Der Träger „Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche im Rheinland e. V.“ wird
gestrichen.
4.
Der Träger „Diakonisches Werk der Evang. Kirche von Westfalen Landesverband der
Inneren Mission e. V.“ wird gestrichen.
5.
Bei dem Träger „ensemble GmbH“ wird der Name geändert in „ensemble gGmbH“. Der
Zusatz „befristet bis zum 30.06.2018“ wird gestrichen.
6.
Bei dem Träger „Landesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte NRW (LAG der Fanprojekte NRW) wird der Zusatz „befristet bis zum 31. Dezember 2017“
gestrichen.
7.
Bei dem Träger „LOOP gemeinnützige Kinder- und Jugendhilfe GmbH“ wird der
Zusatz „befristet bis zum 31. Dezember 2017“ gestrichen.
- MBl. NRW. 2018 S. 382