Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2018 Nr. 23 vom 17.9.2018 Seite 503 bis 508

Dritte Änderung der Satzung des Versorgungswerks der Mitglieder des Landtags Nordrhein-Westfalen und des Landtags Brandenburg
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Dritte Änderung der Satzung des Versorgungswerks der Mitglieder des Landtags Nordrhein-Westfalen und des Landtags Brandenburg

II.

Dritte Änderung der Satzung des Versorgungswerks der Mitglieder des Landtags Nordrhein-Westfalen und des Landtags Brandenburg

Vom 19. Juni 2018

Die Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Mitglieder des Landtags Nordrhein-Westfalen und des Landtags Brandenburg hat am 19. Juni 2018 folgende Dritte Änderung der Satzung vom 20. März 2015 (in Kraft seit 8. Oktober 2014) beschlossen:

1 § 28 erhält folgende Fassung:

„Der monatliche Pflichtbeitrag zum Versorgungswerk bestimmt sich für die nordrhein-westfälischen Mitglieder nach der Höhe der Bezüge nach § 5 Absatz 1 Satz 2 AbgG NRW und für die brandenburgischen Mitglieder nach der Höhe der Entschädigung nach § 5 Absatz 2 sowie § 29 Satz 3 BbgAbgG.“

2 § 32 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

„(2) Die Mittel des Versorgungswerks dürfen nur für satzungsgemäße Leistungen sowie zur Bildung erforderlicher Rückstellungen und Rücklagen sowie ab dem Geschäftsjahr 2017 für Sonderrücklagen verwendet werden.“

3

3.1 § 33 Absatz 2 Satz 3 erhält folgende Fassung:

„Über die Verwendung des sich darüber hinaus ergebenden Rohüberschusses entscheidet die Vertreterversammlung.“

3.2 In § 33 Absatz 3 Satz 1 wird das Wort „Die“ durch das Wort „Eine“ ersetzt.

4 § 44 Satz 1 erhält folgende Fassung:

„Die Änderungen treten mit der Veröffentlichung sowohl im Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen als auch im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft.“

Das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 13. Juli 2018 – AZ.: Vers 35-00-1 U 27 III B 4 – die Genehmigung zu der am 19.Juni.2018 beschlossenen Satzungsänderung erteilt.

Die vorstehende Satzungsänderung wird hiermit ausgefertigt und im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen und im Amtsblatt für Brandenburg verkündet.

Düsseldorf, den 13. Juli 2018

gez. André   K u p e r
(Vorsitzender der Vertreterversammlung)

- MBl. NRW. 2018 S. 506