Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2018 Nr. 27 vom 2.11.2018 Seite 555 bis 572

Änderung des Runderlasses „Denkmalplakette des Landes Nordrhein-Westfalen“
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Änderung des Runderlasses „Denkmalplakette des Landes Nordrhein-Westfalen“

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Änderung des Runderlasses
„Denkmalplakette des Landes Nordrhein-Westfalen“


Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales,
Bau und Gleichstellung - 525 -

Vom 22. August 2018

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Nummer 2 des Runderlasses des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr vom 5. Mai 1988 „Denkmalplakette des Landes Nordrhein-Westfalen“ (MBl. NRW. S. 696), der zuletzt durch Runderlass vom 13. April 2010 (MBl. NRW. S. 310) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

„Die Plakette besteht aus emailliertem Stahlblech in Schildform mit einer Höhe von 134 mm und einer Breite von 113 mm. Sie trägt im oberen Feld in schwarzer Schrift auf weißem Grund das Wort „Denkmal“ und im unteren Feld das farbige NRW-Wappenzeichen.

Die Urkunde enthält folgenden Text: „(Vorname, Name des Denkmaleigentümers) wird für den Erhalt des Denkmals (Kurzbezeichnung des Denkmals, Straße und Ort) die Denkmalplakette des Landes Nordrhein-Westfalen verliehen. Im Namen der Landesregierung danken wir Ihnen für Ihren wertvollen Beitrag zur Bewahrung unseres kulturellen Erbes.“

Die Urkunde wird vom für Denkmalschutz zuständigen Ministerium ausgefertigt. Die erforderlichen Angaben sind von der zuständigen Denkmalbehörde dem Denkmalschutzreferat des Ministeriums elektronisch zu übermitteln.“

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Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2018 S. 564