Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2018 Nr. 27 vom 2.11.2018 Seite 555 bis 572
Bekanntmachung der Einführung einer Ehrenpatenschaft des Ministerpräsidenten |
---|
Normkopf Norm Normfuß |
Bekanntmachung der Einführung einer Ehrenpatenschaft des Ministerpräsidenten
20023
Bekanntmachung
der Einführung einer
Ehrenpatenschaft des Ministerpräsidenten
Erlass des Ministerpräsidenten vom 24. September 2018
1.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Familien im Fall von Mehrlingsgeburten (ab Drillingen) mit einer einmaligen Zahlung von 1.000,00 Euro je Kind wegen des über die Kosten der Säuglings-Erstausstattung hinausgehenden besonderen Aufwands nach der Geburt von Mehrlingen. Der Ministerpräsident übernimmt eine Ehrenpatenschaft.
2.
Die Zahlung erfolgt auf Antrag an die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Einzeletat des Ministerpräsidenten.
3.
Antragsberechtigt sind die Erziehungsberechtigten von ab dem 1. Januar 2019 geborenen Mehrlingen (ab Drillingen), die im Zeitpunkt der Geburt und der Antragstellung ihren Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben. Der Antrag ist innerhalb eines Jahres seit der Geburt zu stellen.
4.
Dieser Erlass tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.
Düsseldorf, 24. September 2018
Der
Ministerpräsident
des Landes
Nordrhein-Westfalen
Armin L a s c h e t
- MBl. NRW 2018 S. 556