Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2018 Nr. 27 vom 2.11.2018 Seite 555 bis 572
Festlegung der Rohbauwerte und des Stundensatzes gemäß Tarifstellen 2.1.2 und 2.1.4 des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Bekanntmachung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung – 612 – 66.2 – |
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zugehörige Anlagen : |
Festlegung der Rohbauwerte und des Stundensatzes gemäß Tarifstellen 2.1.2 und 2.1.4 des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Bekanntmachung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung – 612 – 66.2 –
II.
Festlegung der Rohbauwerte und
des Stundensatzes
gemäß Tarifstellen 2.1.2 und 2.1.4 des Allgemeinen Gebührentarifs
der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung
Bekanntmachung des
Ministeriums für Heimat,
Kommunales, Bau und Gleichstellung
– 612 – 66.2 –
Vom 4. Oktober 2018
Gemäß Tarifstellen 2.1.2 und 2.1.4 des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 3. Juli 2001 (GV. NRW. S. 262), die zuletzt durch Verordnung vom 19. Juni 2018 (GV. NRW. S. 300) geändert worden ist, wird bekannt gemacht:
1
Soweit bei der Berechnung
von Gebühren in baurechtlichen Angelegenheiten von der Rohbausumme auszugehen
ist, sind die in der Anlage aufgeführten landesdurchschnittlichen Rohbauwerte
zugrunde zu legen.
2
Der Stundensatz für das
Jahr 2019 beträgt Euro 86,00.
3
Diese Bekanntmachung gilt
ab dem 1. Januar 2019.
- MBl. NRW. 2018 S. 567