Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2018 Nr. 30 vom 12.12.2018 Seite 659 bis 702

Tarifvertrag über die Bewertung der Personalunterkünfte für Angestellte Runderlass des Ministeriums der Finanzen - B 4100 - 6.1 - IV
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Tarifvertrag über die Bewertung der Personalunterkünfte für Angestellte Runderlass des Ministeriums der Finanzen - B 4100 - 6.1 - IV

20330

Tarifvertrag
über die Bewertung der Personalunterkünfte
für Angestellte

Runderlass des Ministeriums der Finanzen
- B 4100 - 6.1 - IV

Vom 19. November 2018

Der Gemeinsame Runderlass des Finanzministeriums – B 4100-6.1-IV 1 -und des Innenministeriums – II A 2-7.65-1/74 - „Tarifvertrag über die Bewertung der Personalunterkünfte für Angestellte“ vom 16. März 1974 (MBl. NRW. S. 485), der zuletzt durch Runderlass vom 21. Dezember 2017 (MBl. NRW. 2018 S. 23) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In § 3 Nummer 1 Satz 1 wird die Angabe „7,59“ durch die Angabe „7,76“, die Angabe „8,41“ durch die Angabe „8,60“, die Angabe „9,62“ durch die Angabe „9,83“, die Angabe „10,69“ durch die Angabe „10,93“ und die Angabe „11,40“ durch die Angabe „11,65“ ersetzt.

2. In § 3 Nummer 4 Satz 5 wird die Angabe „4,55“ durch die Angabe „4,65“ ersetzt.

3. In der Fußnote zu § 3 wird die Angabe „2018“ durch die Angabe „2019“ ersetzt.

- MBl. NRW. 2018 S. 660