Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2018 Nr. 30 vom 12.12.2018 Seite 659 bis 702
Änderung des Runderlasses „Richtlinie über die Gewährung von Stipendien zur Förderung von innovativen Unternehmensgründungen in Nordrhein-Westfalen Gründerstipendium.NRW“ Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie |
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Änderung des Runderlasses „Richtlinie über die Gewährung von Stipendien zur Förderung von innovativen Unternehmensgründungen in Nordrhein-Westfalen Gründerstipendium. NRW“ Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie
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Änderung des
Runderlasses
„Richtlinie über die Gewährung von Stipendien zur Förderung
von innovativen Unternehmensgründungen in Nordrhein-Westfalen
Gründerstipendium. NRW“
Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft,
Innovation, Digitalisierung und Energie
Vom 22. November 2018
Der Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie vom 15. Juni 2018 (MBl. NRW. S. 374) wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 5.4. Satz 2 werden die Wörter „der ersten Auszahlung“ durch die Wörter „Beginn des Durchführungszeitraums“ ersetzt.
2. In Nummer 5.4. Satz 4 wird das Wort „Auszahlungszeitraums“ durch das Wort „Durchführungszeitraums“ ersetzt.
3. In Nummer 5.4. Satz 7 werden die Wörter „der ersten Auszahlung“ durch die Wörter „des Durchführungszeitraums“ ersetzt.
4. In Nummer 6.2. Satz 2 werden die Wörter „auf dem Postweg“ gestrichen.
5. In Nummer 6.7. werden die Wörter „der ersten Auszahlung des Stipendiums“ und die Klammern vor und nach den Wörtern „Beginn des Durchführungszeitraums“ gestrichen.
6. In Nummer 6.8. Satz 1 werden die Wörter „der ersten Auszahlung“ durch die Wörter „Beginn des Durchführungszeitraums“ ersetzt.
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Düsseldorf, den 22. November 2018
- MBl. NRW. 2018 S. 686