Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2018 Nr. 31 vom 18.12.2018 Seite 703 bis 738

Änderung des Erlasses „Entgelte für tätige Mithilfe der Forstbehörden bei der Bewirtschaftung des Körperschafts- und Privatwaldes (Entgeltordnung ’18)“ Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz –III-3 - 20-64-00.01-
Normkopf
Norm
Normfuß
 
zugehörige Anlagen :
Anlage 1.1
Anlage 1.2
Anlage 1.3
 

Änderung des Erlasses „Entgelte für tätige Mithilfe der Forstbehörden bei der Bewirtschaftung des Körperschafts- und Privatwaldes (Entgeltordnung ’18)“ Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz –III-3 - 20-64-00.01-

79023

Änderung des Erlasses
„Entgelte für tätige Mithilfe der Forstbehörden
 bei der Bewirtschaftung des Körperschafts- und Privatwaldes
 (Entgeltordnung ’18)“

Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz
–III-3 - 20-64-00.01-

Vom 6. Dezember 2018

Der Runderlass „Entgelte für tätige Mithilfe der Forstbehörden  bei der Bewirtschaftung des Körperschafts- und Privatwaldes (Entgeltordnung ’18)“ des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vom 1. Januar 2015 (MBl. NRW. S. 55), der zuletzt durch Runderlass vom 25. Januar 2018 (MBl. NRW. S. 80) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.

In der Überschrift wird die Angabe „`18“ durch die Angabe „`19“ ersetzt.

2.

Die Nummer 1.1.3.3.6 wird aufgehoben.

3.

Nummer 1.2.2.3.6 wird wie folgt gefasst:

„1.2.2.3.6
Polterkennzeichnung, Einweisung und/oder Abfuhrkontrolle sowie Güteklassenabgleich im Rahmen der Holzabnahme.“

4.

Nach Nummer 1.2.2.5 werden folgende Nummern 1.3 bis 1.3.2 eingefügt:

„1.3
Entgelte für Übernahme und Erbringung von Betreuungsleistungen im Rahmen der direkten Förderung der Waldbewirtschaftung

1.3.1
Vollkosten laufbahnunabhängig

1.3.2
Dienstleistungspaket“

5.

Der Nummer 2 wird folgender Satz angefügt:

„Alternativ können forstliche Zusammenschlüsse und Waldgenossenschaften Betreuungsleistungen nach Nummer 1.3 sowie Einzelleistungen nach Nummer 1 vertraglich vereinbaren.“

6.

In Nummer 2.2.4 werden die Wörter „- mit Ausnahme der „Beteiligung an Rahmenverkäufen ohne Verkaufsabwicklung“ nach Nummer 1.2.2.3.6 -“ gestrichen.

7.

Nach Nummer 3.3 wird folgende Nummer 3.4 eingefügt:
„3.4.
Entgelte für Betreuungsleistungen im Rahmen der direkten Förderung der Waldbewirtschaftung (siehe Anlage 1.3 Tabelle zu Nummer 1.3)“

8.

Die bisherigen Nummern 3.4 bis 3.5 werden die Nummern 3.5 bis 3.6.

9.

In Nummer 4 wird die Angabe „2018“ durch die Angabe „2019“ ersetzt.

10.

Die Anlagen 1.1 und 1.2 werden durch die diesem Runderlass angefügten Anlagen 1.1 und 1.2 ersetzt.

11.

Nach der Anlage 1.2 wird die diesem Runderlass angefügte Anlage 1.3 angefügt.

- MBl. NRW. 2018 S. 732