Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2018 Nr. 31 vom 18.12.2018 Seite 703 bis 738
Änderung der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe |
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Änderung der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe
21220
Änderung der
Weiterbildungsordnung
der Ärztekammer Westfalen-Lippe
Vom 30. Juni 2018
Die Kammerversammlung der Ärztekammer Westfalen-Lippe hat in ihrer Sitzung am 30. Juni 2018 folgende Änderung der Weiterbildungsordnung vom 9. April 2005 in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Juli 2011 (MBl. NRW. S. 550), zuletzt geändert am 26. November 2016 (MBl. NRW. 2017 S. 336), beschlossen:
I
Abschnitt A
Paragraphenteil
1. Im Paragraphenteil wird § 10 wie folgt neu gefasst:
„§ 10
Anerkennung gleichwertiger Weiterbildung
Eine von dieser Weiterbildungsordnung abweichende Weiterbildung oder ärztliche Tätigkeit unter Anleitung kann vollständig oder teilweise anerkannt werden, wenn sie gleichwertig ist.
Die Gleichwertigkeit ist gegeben, wenn die Grundsätze dieser Weiterbildungsordnung für den Erwerb der vorgeschriebenen ärztlichen Kompetenz im Hinblick auf die Inhalte gewahrt sind.“
II
Diese Änderung der Weiterbildungsordnung vom 30. Juni 2018 tritt am ersten Tag des Folgemonats nach ihrer Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.
Münster, den 2. Juli 2018
Dr.
med. Theodor W i n d h o r s t
Genehmigt.
Düsseldorf, den 13. November 2018
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Im Auftrag
H a m m
Die vorstehende Änderung der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe vom 30. Juni 2018 wird hiermit ausgefertigt und im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekannt gemacht.
Münster, den 28. November 2018
Dr. med. Theodor W i n d h o r s t
Präsident
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MBl. NRW. 2018 S. 716