Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2018 Nr. 31 vom 18.12.2018 Seite 703 bis 738
Satzung zum Staatspreis für das Kunsthandwerk im Lande Nordrhein-Westfalen – MANU FACTUM – |
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Satzung zum Staatspreis für das Kunsthandwerk im Lande Nordrhein-Westfalen – MANU FACTUM –
Satzung
zum Staatspreis für das Kunsthandwerk
im Lande Nordrhein-Westfalen
– MANU FACTUM –
Bekanntmachung des
Ministeriums für Wirtschaft,
Innovation, Digitalisierung und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
Vom 20. November 2018
Die Landesregierung hat am 20. November 2018 folgende Neufassung der Satzung beschlossen:
Zur Förderung des Kunsthandwerks in Nordrhein-Westfalen und in der Absicht, die dort tätigen Menschen und deren besonderen kunsthandwerklichen Leistungen auszuzeichnen, stiftet die Landesregierung den
„Staatspreis für das Kunsthandwerk im Lande Nordrhein-Westfalen – MANU FACTUM".
1 Grundlagen und Themenbereiche des Staatspreises
Die Verleihung der Preisgelder des Staatspreises findet im Rahmen einer Ausstellung statt, in der der Öffentlichkeit die Objekte vorgestellt werden, die ein Fachgremium (Vorjury) für die abschließende Prämierung auswählt.
Die Preisgelder des Staatspreises werden in sechs einzelnen Preisen für die folgenden Themen verliehen, und zwar als
Staatspreis für kunsthandwerkliches Schaffen im Themenbereich Möbel,
Staatspreis für kunsthandwerkliches Schaffen im Themenbereich Skulpturen,
Staatspreis für kunsthandwerkliches Schaffen im Themenbereich Schmuck,
Staatspreis für kunsthandwerkliches Schaffen im Themenbereich Kleidung und Textil, Staatspreis für kunsthandwerkliches Schaffen im Themenbereich Medien,
Staatspreis für kunsthandwerkliches Schaffen im Themenbereich Wohnen.
Die Themenbereiche orientieren sich an den folgenden Umschreibungen:
- Themenbereich Möbel: Tische, Stühle, Bänke, Schränke, Regale, Raumteiler,
- Themenbereich Skulpturen: Stelen, Grabmäler, Wandobjekte, Fensterbilder, Brunnen, Windspiele,
- Themenbereich Schmuck: Alle Objekte, die als Schmuck am Körper zu tragen sind,
- Themenbereich Kleidung und Textil: Mäntel, Kleider, Taschen, Schuhe, Hüte, Schals, Tücher, Wäsche, Bekleidung im weitesten Sinne, Teppiche, Quilts, Wohntextilien.
- Themenbereich Medien: Fotografie, Buchbindearbeiten, Video, Filme, Printmedien,
- Themenbereich Wohnen: Wohnaccessoires, Bestecke, Schalen, Vasen, Bilder, Leuchten.
Der Staatspreis für das Kunsthandwerk wird in jedem zweiten Jahr verliehen.
Die für besondere kunsthandwerkliche Leistungen ausgesetzten sechs Preisgelder bestehen aus je einem Geldpreis in Höhe von 10 000 Euro und je einer Urkunde. Der einzelne Preis darf nicht geteilt werden. Die Urkunde wird von der Ministerpräsidentin beziehungsweise dem Ministerpräsidenten sowie den für Wirtschaft und Handwerk beziehungsweise für Kultur zuständigen Ministerinnen beziehungsweise Ministern unterzeichnet.
Zur Ermittlung der Preisträgerinnen und Preisträger führt die Handwerkskammer Aachen in jedem zweiten Jahr eine Ausstellung durch. Hauptzweck der Ausstellung ist es, eine möglichst umfassende Übersicht über alle Bereiche des kunsthandwerklichen Schaffens in Nordrhein-Westfalen als Grundlage für die Auswahl durch die Jury zu geben. Die Preise werden während der Ausstellung verliehen. Die Verleihung ist nicht an den Ort der Ausstellung gebunden.
Zur Teilnahme ist jede Kunsthandwerkerin beziehungsweise jeder Kunsthandwerker ab Vollendung des 25. Lebensjahres berechtigt. Erforderlich ist ein Wohnsitz oder dauernder Aufenthalt in Nordrhein- Westfalen. Unter Kunsthandwerkerin beziehungsweise Kunsthandwerker ist jeder kunsthandwerklich Schaffende zu verstehen ohne Rücksicht darauf, ob er oder sie im Sinne der Handwerksordnung selbstständig oder unselbstständig tätig ist und ob er oder sie die kunsthandwerkliche Tätigkeit ganz oder überwiegend zum Erwerb des Lebensunterhalts ausübt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen die von diesen eingereichten Arbeiten selbst entworfen und ausgeführt haben. Bei Arbeiten, die üblicherweise unter fremder Mitwirkung ausgeführt werden, muss die Ausführung maßgeblich durch diese beeinflusst sein.
2 Auswahlverfahren
2.1 Vorjury
Nur solche Arbeiten werden ausgestellt, die von einer Vorjury ausgewählt worden sind. Die Vorjury beschließt mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit ist die Arbeit angenommen. Ihre Beschlüsse sind endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Vorjury entscheidet zunächst, ob eine eingereichte Arbeit zum Kunsthandwerk gehört. Hierbei ist der Begriff „Kunsthandwerk“ nicht eng auszulegen. Eine Arbeit kann auch aus mehreren Teilen bestehen, wenn diese nach ihrer Gestaltung und Zweckbestimmung eine Einheit bilden. Die Vorjury soll besonders die Vielfalt des Kunsthandwerks und das kunsthandwerkliche Experiment angemessen beachten.
Der Inhalt der Beratungen ist vertraulich zu behandeln. Über das Ergebnis der Beratungen ist ein Beschlussprotokoll zu fertigen.
2.2 Jury
Vor der Auswahl der Preisträger durch die Jury sind die auf den eingereichten Arbeiten angebrachten Namen zu verdecken und durch Kennziffern zu ersetzen. Die Handwerkskammer Aachen hat durch geeignete Maßnahmen für die Geheimhaltung zu sorgen.
Die Jury fasst ihre Beschlüsse über die Verleihung der Einzelpreise mit einfacher Stimmenmehrheit in den sechs in Abschnitt l aufgeführten Themenbereichen. Sie kann im Einzelfall für ein Objekt den Staatspreis in einer anderen Kategorie vergeben, als in der, für die es ursprünglich eingereicht wurde. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Vorsitzenden beziehungsweise des Vorsitzenden. Die Jury ist beschlussfähig, wenn von den neun Mitgliedern mindestens sieben anwesend sind. Der Inhalt der Beratungen ist vertraulich zu behandeln. Über das Ergebnis ist ein Beschlussprotokoll zu fertigen. Die Beratung der Jury ist nicht öffentlich. Ihre Entscheidungen sind endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Das Preisgeld wird den Preisträgern für jeweils ein einzelnes Werk verliehen.
Die wiederholte Verleihung des Staatspreises an dieselbe Kunsthandwerkerin beziehungsweise denselben Kunsthandwerker innerhalb von zehn Jahren ist nicht zulässig.
Findet die Jury in einem Themenbereich keine preiswürdige Arbeit, wird der Staatspreis für diesen Bereich nicht verliehen.
3 Organisation
Die mit der Preisverleihung verbundenen Vorbereitungs- und Durchführungsmaßnahmen obliegen dem für Wirtschaft und Handwerk zuständigen Ministerium. Dagegen sind alle mit der Zulassung und der Ausstellung selbst zusammenhängenden Arbeiten Angelegenheit der Handwerkskammer Aachen.
Die Vorjury besteht aus acht Mitgliedern, und zwar je einem Mitglied aus dem Werkbereich Schmuck, dem Werkbereich Metall, dem Werkbereich Holz, dem Werkbereich Textil, dem Werkbereich Keramik, dem Werkbereich Stein, dem Werkbereich Glas sowie dem Werkbereich Leder, Papier, Fotografie und Farbe.
Die Vorjury wird von der Handwerkskammer Aachen im Einvernehmen mit dem für Wirtschaft und Handwerk zuständigen Ministerium bestellt. Die Handwerkskammer Aachen benennt dem für Wirtschaft und Handwerk zuständigen Ministerium die Mitglieder der Vorjury bis spätestens drei Monate vor Beginn der Ausstellung. Die vorgeschlagenen Personen müssen sachverständig sein und die notwendige Erfahrung besitzen. Ausübende Kunsthandwerkerinnen beziehungsweise Kunsthandwerker, die ihren Wohnsitz im Lande Nordrhein-Westfalen haben, sollen nicht benannt werden.
Die Vorjury wird von der Handwerkskammer Aachen einberufen. Sie ist beschlussfähig, wenn fünf der acht Mitglieder anwesend sind.
Die Mitglieder der Vorjury erhalten für ihre Tätigkeit ein Tagegeld. Daneben können Kosten für Fahrt und Unterkunft bei der Handwerkskammer Aachen geltend gemacht werden.
Über die Verleihung der Preisgelder entscheidet die Jury, die aus folgenden zehn Mitgliedern besteht:
Vertreterin beziehungsweise Vertreter des für Wirtschaft und Handwerk zuständigen Ministeriums (Vorsitz), Vertreterin beziehungsweise Vertreter des für Kultur zuständigen Ministeriums (stellvertretender Vorsitz), Vertreterin beziehungsweise Vertreter der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, eine Vertreterin beziehungsweise ein Vertreter der federführenden Handwerkskammer, zwei Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter des Kunsthandwerks, eine Dozentin beziehungsweise ein Dozent der Ausbildungsbereiche „Design" an Fachhochschulen beziehungsweise Gesamthochschulen, eine Vertreterin beziehungsweise ein Vertreter des Deutschen Werkbundes oder der Architektur, eine Vertreterin beziehungsweise ein Vertreter der bildenden Kunst oder der Museen, eine Vertreterin beziehungsweise ein Vertreter, die oder den die Vorjury aus ihren Mitgliedern auswählt. Die Vertretenden des Handwerks, des Kunsthandwerks, der Fachhochschulen, des Deutschen Werkbundes oder der Architektur und der bildenden Kunst oder der Museen werden vom für Wirtschaft und Handwerk zuständigen Ministerium berufen. Eine wiederholte Berufung ist zulässig.
Eine Vertreterin beziehungsweise ein Vertreter der Handwerkskammer Aachen nimmt an den Beratungen der Vorjury und der Jury zur Auskunftserteilung teil.
Die Tätigkeit der Mitglieder der Jury ist ehrenamtlich. Reisekosten werden vom für Wirtschaft und Handwerk zuständigen Ministerium erstattet.
- MBl. NRW. 2018 S. 717