Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2019 Nr. 1 vom 18.1.2019 Seite 1 bis 42
Berichtigung des Runderlasses Zusammenarbeit zwischen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern beziehungsweise Vollziehungsbeamtinnen und Vollziehungsbeamten und der Polizei Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums des Innern, des Ministeriums der Justiz und des Ministeriums der Finanzen |
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Berichtigung des Runderlasses Zusammenarbeit zwischen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern beziehungsweise Vollziehungsbeamtinnen und Vollziehungsbeamten und der Polizei Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums des Innern, des Ministeriums der Justiz und des Ministeriums der Finanzen
2051
Berichtigung
des Runderlasses
Zusammenarbeit zwischen
Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern beziehungsweise
Vollziehungsbeamtinnen und Vollziehungsbeamten und der Polizei
Gemeinsamer
Runderlass
des Ministeriums des Innern,
des Ministeriums der Justiz und
des Ministeriums der Finanzen
Vom 20. Dezember 2018
Der Gemeinsame Runderlass „Zusammenarbeit zwischen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern beziehungsweise Vollziehungsbeamtinnen und Vollziehungsbeamten und der Polizei“ vom 4. Dezember 2018 (MBl. NRW. S. 704) wird wie folgt geändert:
1
In Nummer 4, 1. Halbsatz, wird das Wort „oder“ in Schriftstärke normal und
in Buchstabe a. nach dem Wort „vorliegen“ das Wort „oder“ in Schriftstärke fett geändert.
2
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
- MBl. NRW. 2019 S. 11