Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2019 Nr. 1 vom 18.1.2019 Seite 1 bis 42

Jahresabschluss der VRR AöR für das Jahr 2017 und Entlastung des Vorstandes Bekanntmachung der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR
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Jahresabschluss der VRR AöR für das Jahr 2017 und Entlastung des Vorstandes Bekanntmachung der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR

III.

Jahresabschluss der VRR AöR für das Jahr 2017
und Entlastung des Vorstandes

Bekanntmachung der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR

Vom 14. Dezember 2018

Die Verbandsversammlung des Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr stimmt den nachstehenden Beschlüssen des Verwaltungsrates der VRR AöR vom 28. Juni 2018 einstimmig zu.

Auszug aus dem Sitzungsprotokoll vom 28. Juni 2018

-       Der Verwaltungsrat stellt den Jahresabschluss der VRR AöR zum 31. Dezember 2017 mit einer Bilanzsumme von 377 686 109,78 Euro und einem Jahresfehlbetrag von -6 416 140,31 Euro fest.

-       Der Verwaltungsrat beschließt, den Jahresfehlbetrag 2017 durch Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von -6 416 140,31 Euro auszugleichen.

-       Der Verwaltungsrat beschließt für den Bereich der Schienenpersonennahverkehr-Finanzierung die Rückzahlung der ausgezahlten anteiligen Schienenpersonennahverkehr-Umlage 2017 an den Zweckverband VRR in Höhe von 2 463 719,27 Euro.

-       Der Verwaltungsrat beschließt für das Förderprojekt „RRX-Vernetzungsinitiative“ mit einer Investitionssumme von insgesamt 591 430 Euro , dessen Förderquote 65 Prozent beträgt, den benötigten Eigenanteil in Höhe von 207 000 Euro aus den nicht verwendeten Investitionszuschüssen zu finanzieren.

-       Dem Vorstand wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.

9. November 2018

Der geprüfte Jahresabschluss 2017 der VRR AöR steht auf der Homepage des VRR zum Download als PDF-Datei unter dem folgenden Link zur Verfügung:

https://www.vrr.de/imperia/md/content/dervrr/zahlen/ja_aoer_2017.de

Cay   S ü b e r k r ü b                                                            Daniel   S c h r a n z

1. stellvertretender Verbandsvorsteher                                 2. stellvertretender Verbandsvorsteher

- MBl. NRW. 2019 S. 41