Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2019 Nr. 2 vom 31.1.2019 Seite 43 bis 66
Ungültigkeitserklärung zweier Dienstsiegel Bekanntmachung des Landesamtes für Finanzen NRW |
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Ungültigkeitserklärung zweier Dienstsiegel Bekanntmachung des Landesamtes für Finanzen NRW
III.
Ungültigkeitserklärung
zweier Dienstsiegel
Bekanntmachung
des Landesamtes für Finanzen NRW
Vom 11. Januar 2019
Beim Landesamt für Finanzen NRW, Landeshauptkasse Nordrhein-Westfalen, sind die zwei nachstehend näher bezeichneten Dienstsiegel in Verlust geraten.
Die beiden Dienstsiegel werden hiermit für ungültig erklärt.
Hinweise, die zum Auffinden der Siegel führen können, sowie Anhaltspunkte für eine unbefugte Benutzung bitte ich unmittelbar dem Landesamt für Finanzen NRW, Fachbereich Z3, Erkrather Str. 339, 40231 Düsseldorf, mitzuteilen.
Beschreibung der Dienstsiegel:
Gummistempel, Durchmesser 35 mm
Landeswappen im inneren Kreis
Beschriftung „Landeshauptkasse Land Nordrhein-Westfalen“ im äußeren Kreis
Kennziffer: 10 über dem Landeswappen
Gummistempel, Durchmesser 35 mm
Landeswappen im inneren Kreis
Beschriftung „Landeshauptkasse Land Nordrhein-Westfalen“ im äußeren Kreis
Kennziffer: 13 über dem Landeswappen
Der
Direktor des Landesamtes für Finanzen NRW
Hanns-Lothar E n d e l l
- MBl. NRW. 2019 S. 65