Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2019 Nr. 7 vom 25.4.2019 Seite 159 bis 172

Regelung über die einheitliche Dienstkleidung der Feuerwehren, des Instituts der Feuerwehr NRW und der Aufsichtsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen Runderlass des Ministeriums des Innern - 34-52.07.03/01-1497/19 -
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Regelung über die einheitliche Dienstkleidung der Feuerwehren, des Instituts der Feuerwehr NRW und der Aufsichtsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen Runderlass des Ministeriums des Innern - 34-52.07.03/01-1497/19 -

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Regelung über die einheitliche Dienstkleidung
der Feuerwehren, des Instituts der Feuerwehr NRW
und der Aufsichtsbehörden
des Landes Nordrhein-Westfalen

Runderlass des Ministeriums des Innern
- 34-52.07.03/01-1497/19 -

Vom 3. April 2019

Der Runderlass des Innenministeriums vom 7. April 2009 (MBl. NRW. S. 166) wird wie folgt geändert:

In Nummer 6 wird die Angabe „2019“ durch die Angabe „2020“ ersetzt.

Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2019 S. 164