Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2019 Nr. 8 vom 10.5.2019 Seite 173 bis 178

Änderung des Runderlasses „Richtlinie für die Anerkennung von Betreuungsvereinen sowie für die Gewährung von Zuwendungen zur Stärkung der ehrenamtlichen Betreuung“ Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Vom 15. April 2019
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Änderung des Runderlasses „Richtlinie für die Anerkennung von Betreuungsvereinen sowie für die Gewährung von Zuwendungen zur Stärkung der ehrenamtlichen Betreuung“ Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Vom 15. April 2019

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Änderung des Runderlasses „Richtlinie für die Anerkennung
von Betreuungsvereinen sowie für die Gewährung
von Zuwendungen zur Stärkung der
ehrenamtlichen Betreuung“

Runderlass des Ministeriums für Arbeit,
Gesundheit und Soziales

Vom 15. April 2019

Der Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales „Richtlinie für die Anerkennung von Betreuungsvereinen sowie für die Gewährung von Zuwendungen zur Stärkung der ehrenamtlichen Betreuung“ vom 29. Oktober 2018 (MBl. NRW. S. 647) wird wie folgt geändert:

1

In Teil 2 Nummer 5.3.2 wird die Angabe „60“ durch die Angabe „70“ und die Angabe „300“ durch die Angabe „330“ ersetzt.

2

a) In der Anlage 1 (Antrag) wird in Nummer 4.2 die Angabe „60“ durch die Angabe „70“ und die Angabe „300“ durch die Angabe „330“ ersetzt.

b) In der Anlage 2 (Bewilligungsbescheid) wird im Abschnitt I. Nummer 3.2 die Angabe „60“ durch die Angabe „70“ und die Angabe „300“ durch die Angabe „330“ ersetzt.

c) In der Anlage 3 (Verwendungsnachweis) wird im Abschnitt II. Nummer 1. die Angabe „60“ durch die Angabe „70“ und die Angabe „300“ durch die Angabe „330“ ersetzt.

Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2019 S. 174