Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2019 Nr. 10 vom 7.6.2019 Seite 207 bis 230
Aufhebung des Erlasses „Kampfmittelbeseitigung; Ausnahmeregelung nach § 5 Abs. 5 Gefahrgutverordnung Straße – GGVS und Weisung über die Beförderung von Kampfmitteln auf der Straße“ Runderlass des Ministeriums des Innern |
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Aufhebung des Erlasses „Kampfmittelbeseitigung; Ausnahmeregelung nach § 5 Abs. 5 Gefahrgutverordnung Straße – GGVS und Weisung über die Beförderung von Kampfmitteln auf der Straße“ Runderlass des Ministeriums des Innern
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Aufhebung
des Erlasses
„Kampfmittelbeseitigung;
Ausnahmeregelung nach § 5 Abs. 5
Gefahrgutverordnung Straße – GGVS und Weisung über die
Beförderung von Kampfmitteln auf der Straße“
Runderlass des Ministeriums des Innern
Vom 21. Mai 2019
Der Runderlass des Innenministers V C 3 – 5.571 vom 24. August 1994 (n. v.) wird aufgehoben.
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Im Auftrag
de la C h e v a l l e r i e
- MBl. NRW. 2019 S. 225