Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2019 Nr. 10 vom 7.6.2019 Seite 207 bis 230

Aufhebung des Erlasses „Kampfmittelbeseitigung; Ausnahmeregelung nach § 5 Abs. 5 Gefahrgutverordnung Straße – GGVS und Weisung über die Beförderung von Kampfmitteln auf der Straße“ Runderlass des Ministeriums des Innern
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Aufhebung des Erlasses „Kampfmittelbeseitigung; Ausnahmeregelung nach § 5 Abs. 5 Gefahrgutverordnung Straße – GGVS und Weisung über die Beförderung von Kampfmitteln auf der Straße“ Runderlass des Ministeriums des Innern

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Aufhebung des Erlasses
„Kampfmittelbeseitigung;
Ausnahmeregelung nach § 5 Abs. 5
 Gefahrgutverordnung Straße – GGVS und Weisung über die
 Beförderung von Kampfmitteln auf der Straße“

Runderlass des Ministeriums des Innern

Vom 21. Mai 2019

Der Runderlass des Innenministers V C 3 – 5.571 vom 24. August 1994 (n. v.) wird aufgehoben.

Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Im Auftrag

de la C h e  v a l l e r i e

- MBl. NRW. 2019 S. 225