Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2019 Nr. 17 vom 29.8.2019 Seite 363 bis 380

Festlegung der Rohbauwerte und des Stundensatzes gemäß Tarifstellen 2.1.2 und 2.1.4 des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Bekanntmachung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung – 612 – 66.2 –
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Festlegung der Rohbauwerte und des Stundensatzes gemäß Tarifstellen 2.1.2 und 2.1.4 des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Bekanntmachung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung – 612 – 66.2 –

II.

Festlegung der Rohbauwerte und des Stundensatzes gemäß Tarifstellen 2.1.2 und 2.1.4 des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung

Bekanntmachung
des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
– 612 – 66.2 –

Vom 24. Juli 2019

Gemäß Tarifstellen 2.1.2 und 2.1.4 des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 3. Juli 2001 (GV. NRW. S. 262), die zuletzt durch die 39. Verordnung vom 30. April 2019 (GV. NRW. S. 216) geändert worden ist, wird bekannt gemacht:

1

Soweit bei der Berechnung von Gebühren in baurechtlichen Angelegenheiten von der Rohbausumme auszugehen ist, sind die in der Anlage aufgeführten landesdurchschnittlichen Rohbauwerte zugrunde zu legen.

2

Der Stundensatz für das Jahr 2020 beträgt Euro 88,00.

3

Diese Bekanntmachung gilt ab dem 1. Januar 2020.

- MBl. NRW. 2019 S. 372