Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2019 Nr. 20 vom 8.10.2019 Seite 497 bis 544

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse im Privat- und Körperschaftswald in Nordrhein-Westfalen (FöRl Extremwetterfolgen) Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz III- 3 - 40-00-00.34
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Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse im Privat- und Körperschaftswald in Nordrhein-Westfalen (FöRl Extremwetterfolgen) Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz III- 3 - 40-00-00.34

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Richtlinien
über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen
zur Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse
im Privat- und Körperschaftswald in Nordrhein-Westfalen
(FöRl Extremwetterfolgen)

Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz
III- 3 - 40-00-00.34

Vom 10. September 2019

Der Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz vom 23. Mai 2019 (MBl. NRW. S. 225) wird wie folgt geändert:

1. Nummer 2.1 wird wie folgt geändert:

a) Am Ende von Satz 1 wird der Punkt durch einen Doppelpunkt ersetzt.

b) Satz 2 wird aufgehoben.

2. Nummer 2.2 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„Förderfähig sind folgende Waldschutzmaßnahmen und darüber hinaus Ausgaben für den Kauf von geeigneten Sachmitteln für“.

3. In Nummer 2.2.3 werden nach dem Wort „befallenem“ die Wörter „auf der Rückegasse vorkonzentriertem“ und nach dem Wort „Hacken“ die Wörter “oder Mulchen“ eingefügt.

4. In Nummer 6.4 Satz 3 wird das Wort „mechanisch“ gestrichen.

5. In der Anlage wird in der Zeile mit der Nummer 2.2.3 die „Bezeichnung der Maßnahme“ wie folgt gefasst: “Hacken oder Mulchen von bruttauglichem Restholz und Reisig“.

Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2019 S. 542