Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2019 Nr. 23 vom 8.11.2019 Seite 617 bis 646

Erlass zur Änderung der Richtlinien Azubiticket Runderlass des Ministeriums für Verkehr II B 3 – 47 – 51.7
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Erlass zur Änderung der Richtlinien Azubiticket Runderlass des Ministeriums für Verkehr II B 3 – 47 – 51.7

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Erlass zur Änderung der Richtlinien Azubiticket

Runderlass des Ministeriums für Verkehr
II B 3 – 47 – 51.7

Vom 23. Oktober 2019

Die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Azubitickets im Öffentlichen Personennahverkehr Nordrhein-Westfalen, Runderlass vom 16. Juli 2019 (MBl. NRW. S. 331) werden wie folgt geändert:

1. Der Nummer 5.4.3 wird folgender Satz angefügt:

„Liegen für den Vergleich mit dem Bezugszeitraum lediglich vorläufige Verkaufszahlen vor, so erfolgt bei tatsächlich niedrigeren endgültigen Verkaufszahlen eine Aufrechnung der überzahlten Förderung mit der Förderung des Folgejahres.“

2. Der Nummer 7.3 wird folgender Satz angefügt:

„Der Durchführungszeitraum ist zur Umverteilung der weitergeleiteten Zuwendung auf Grundlage der endgültigen Einnahmeaufteilung bis zum 31. Dezember des auf die Bewilligung folgenden Jahres festzulegen.“

Dieser Erlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2019 S. 641