Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2019 Nr. 26 vom 28.11.2019 Seite 739 bis 752

Richtlinien für die Förderung nach dem Kinder- und Jugendförderplan (KJFP NRW) Runderlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration
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zugehörige Anlagen :
Anlage 6
 

Richtlinien für die Förderung nach dem Kinder- und Jugendförderplan (KJFP NRW) Runderlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration

2160

Richtlinien für die Förderung nach dem Kinder- und Jugendförderplan
(KJFP NRW)

Runderlass des Ministeriums für
Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration

Vom 13. November 2019

Der Runderlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration vom 5. November 2018 (MBl. NRW. S. 635), der durch Runderlass vom 15. Mai 2019 (MBl. NRW. S. 187) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In Teil B Abschnitt III, Unterabschnitt „EFR zu Position 1.6: Präventionsarbeit mit besonderen Zielgruppen“ wird in Nummer 5.2.1 der Satz „Die Zuwendungen werden für eine Spielzeit (1. Juli bis 30. Juni) gewährt.“ durch den Satz „Die Zuwendungen werden für Jahresvorhaben gewährt.“ ersetzt.

2. In Abschnitt III, Unterabschnitt „EFR zu Position 1.15: Investitionen“ werden in Nummer 1 hinter dem Wort „Infrastruktur“ die Wörter „von überörtlichen und besonders innovativen Einrichtungen“ eingefügt.

3. Die Anlage 6 wird entsprechend dem Anhang Anlage 6 neu gefasst.

Dieser Erlass tritt am Tag Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2019 S. 747