Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2020 Nr. 8 vom 3.4.2020 Seite 167 bis 214

Änderung des Runderlasses „Richtlinie für die Anerkennung von Betreuungsvereinen sowie für die Gewährung von Zuwendungen zur Stärkung der ehrenamtlichen Betreuung“
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Änderung des Runderlasses „Richtlinie für die Anerkennung von Betreuungsvereinen sowie für die Gewährung von Zuwendungen zur Stärkung der ehrenamtlichen Betreuung“

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Änderung des Runderlasses
„Richtlinie für die Anerkennung von Betreuungsvereinen
sowie für die Gewährung von Zuwendungen zur Stärkung der
ehrenamtlichen Betreuung“

Runderlass des

Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Vom 4. März 2020

1

Der Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales „Richtlinie für die Anerkennung von Betreuungsvereinen sowie für die Gewährung von Zuwendungen zur Stärkung der ehrenamtlichen Betreuung“ vom 29. Oktober 2018 (MBl. NRW. S. 647) ,der durch Runderlass vom 15. April 2019 (MBl. NRW. S. 174) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In Teil 2 Nummer 5.3.2 werden die Angabe „70“ durch die Angabe „100“, die Angabe „80“ durch die Angabe „120“, die Angabe „330“ durch die Angabe „600“ und die Angabe „150“ durch die Angabe „300“ ersetzt.

2. Die Anlagen werden wir folgt geändert:

a) In der Anlage 1 (Antrag) werden in Nummer 4.2 die Angabe „70“ durch die Angabe „100“, die Angabe „80“ durch die Angabe „120“, die Angabe „330“ durch die Angabe „600“ und die Angabe „150“ durch die Angabe „300“ ersetzt.

b) In der Anlage 2 (Bewilligungsbescheid) werden im Abschnitt I. Nummer 3.2 die Angabe „70“ durch die Angabe „100“, die Angabe „80“ durch die Angabe „120“, die Angabe „330“ durch die Angabe „600“ und die Angabe „150“ durch die Angabe „300“ ersetzt.

c) In der Anlage 3 (Verwendungsnachweis) werden im Abschnitt II. Nummer 1. die Angabe „70“ durch die Angabe „100“, die Angabe „80“ durch die Angabe „120“, die Angabe „330“ durch die Angabe „600“ und die Angabe „150“ durch die Angabe „300“ ersetzt.

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Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2020 S. 183