Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2020 Nr. 13 vom 19.6.2020 Seite 303 bis 316

Änderung des Runderlasses „Kredite und kreditähnliche Rechtsgeschäfte der Gemeinden und Gemeindeverbände“
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Änderung des Runderlasses „Kredite und kreditähnliche Rechtsgeschäfte der Gemeinden und Gemeindeverbände“

652

Änderung des Runderlasses
„Kredite und kreditähnliche Rechtsgeschäfte
der Gemeinden und Gemeindeverbände“

Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

304 - 48.05.01/02-8/20

Vom 4. Juni 2020

1

Nummer 3.1 des Runderlasses des Ministeriums für Inneres und Kommunales „Kredite und kreditähnliche Rechtsgeschäfte der Gemeinden und Gemeindeverbände“ vom 16. Dezember 2014 (MBl. NRW. S. 866), der durch Runderlass vom 6. November 2019 (MBl. NRW. S. 737) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

a) In Satz 9 wird das Wort „deshalb“ durch das Wort „grundsätzlich“ ersetzt

b) Satz 10 Nummer 1 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 werden die Wörter „die Hälfte des Gesamtbestandes“ durch die Wörter „den Gesamtbestand“ ersetzt und das Wort „zehn“ wird durch das Wort „fünfzig“ ersetzt.

bb) Satz 2 und Satz 3 werden aufgehoben.

c) In Satz 11 wird das Wort „fünf“ durch das Wort „zehn“ ersetzt.

2

Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW 2020 S. 309